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«Ein hoher Preis sagt nichts aus»

Von Juliane Lutz. Aktualisiert am 16.01.2012

2006 gründete Stephan Hägeli Acredis, das erste unabhängige Beratungszentrum für Schönheits-OPs. Der Zürcher sagt, worauf zu achten ist.

Stephan Hägeli,   Ökonom, gründete nach zwei ungünstig verlaufenen Operationen Acredis.

Stephan Hägeli, Ökonom, gründete nach zwei ungünstig verlaufenen Operationen Acredis.
Bild: zvg

Herr Hägeli, wie gewährleisten Sie eigentlich die Unabhängigkeit von Acredis?
Stephan Hägeli: Acredis hat das erste Qualitätsaudit für den Bereich der Ästhetischen Chirurgie entwickelt. Das Prüfverfahren basiert auf transparenten, nicht manipulierbaren Kriterien und Standards. Eine unabhängige Aufsichtskommission unter anderem mit der Schweizerischen Patientenorganisation (SPO) überprüft und anerkennt die Unabhängigkeit der Zertifizierung und der Kundenberatung.

Was müssen die bei Ihnen gelisteten Experten vorweisen?
Damit ein Arzt als Experte für eine bestimmte Operation empfohlen wird, muss er die Zertifizierung mit über 300 Prüfkriterien erfolgreich absolvieren. Darüber hinaus müssen die Ärzte regelmässige Fortbildungen der gewünschten Operationstechnik, überdurchschnittliche Fallzahlen und fortlaufend hohe Patientenzufriedenheitswerte nachweisen.

Wo lassen sich diese auf Ihrer Website nachlesen?
Ab März erhalten die Ärzte bei uns die Gelegenheit, auf freiwilliger Basis für Transparenz in Bezug auf Patientenzufriedenheit und Fallzahlen zu sorgen. Da-mit nehmen sie eine Pionierrolle ein.

Kann ich mich auf Acredis auch über Eingriffe ohne Skalpell informieren?
Ab Mitte 2012 ist das möglich. Es ist dringend nötig, mehr Transparenz in diesem unübersichtlichen Bereich zu schaffen. Viele Methoden sind relativ teuer und erzielen nicht den gewünschten Effekt – ausser im Portemonnaie einzelner Ärzte.

Wie finde ich bis dahin im Bereich ästhetische Dermatologie eine seriöse Adresse?
Eine gewisse Hilfe bieten Patientenforen und Arztbewertungsportale an. Es ist jedoch ein offenes Geheimnis, dass dort manche Mediziner unechte Patientenfeedbacks platzieren.

Bei Schönheitseingriffen gibt es unzählige Methoden. Erfährt man bei Acredis auch, was das Richtige für einen ist?
Acredis kann bei der Suche nach geeigneten Experten behilflich sein. Die Methodenwahl liegt jedoch in der vollen Verantwortung der Ärzte. Allgemein ist es wichtig, dass Interessierte sich vor dem Arztbesuch im Internet über gängige Methoden und Risiken gut vorinformieren. Zur Absicherung empfehlen wir, immer eine Zweitmeinung einzuholen.

Sagen die Preise etwas über die Qualität der Schönheitschirurgen aus?
Ein hoher Preis sagt nichts über die Qualität aus. Auch ist er kein Garant für gute Ergebnisse. Die Preishöhe korreliert mehr mit der Fähigkeit eines Arztes oder einer Klinik, sich zu verkaufen und sich von der Konkurrenz abzugrenzen.

Worauf sollte man vor einer Schönheitsoperation achten?
Es ist entscheidend, dass es dem Arzt gelingt, die Wünsche der Patienten präzise zu verstehen und die Erwartungen auf ein realistisches Niveau zu lenken. Patienten sollten darauf achten, dass die wichtigsten Punkte aus dem Aufklärungsgespräch, etwa die gewählte Methode sowie spezifische Risiken, auf der Behandlungseinwilligung schriftlich festgehalten werden.

Sollten Patienten mitschreiben? Es gibt einen deutschen Schönheitschirurgen, der im Verdacht steht, im Nachhinein Protokolle verändert zu haben.
Nein, der Arzt soll direkt nach dem Vorgespräch das Protokoll in Kopie dem Patienten aushändigen und unterschreiben. Das dient schliesslich auch dem Arzt.

Was kann man tun, wenn das Ergebnis nicht den Erwartungen entspricht?
Besprechen Sie mit dem Operateur das Problem und schauen Sie, was er als Lösung anbietet. Wird man sich nicht einig, holen Sie bei einem anderen Arzt eine Zweitmeinung ein. Dieser sollte ein Minigutachten ausstellen und eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen abgeben.

Und wenn die Operation schiefging?
Falls ein Behandlungsfehler vorliegt, können sich Betroffene an die Patientenorganisation SPO oder an Acredis wenden. Ein ästhetisch nicht zufriedenstellendes Ergebnis wird aber in vielen Fällen als Komplikation eingestuft und damit als ein Fall, der gemäss Behandlungseinwilligung eintreten kann, ohne dass der Operateur dafür zur Rechenschaft gezogen werden kann. In klaren Fällen wird teilweise das Geld zurückerstattet.

www.acredis.ch (Berner Zeitung)

Erstellt: 16.01.2012, 15:40 Uhr

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