Polanski drohen in den USA fünfzig Jahre Haft

Auf Roman Polanski wartet in den USA ein verworrenes Gerichtsverfahren. Dabei hat ihm selbst sein früheres Opfer vergeben.

1/26 Roman Polanski wurde im September in der Schweiz verhaftet. Der Regisseur erschuf internationale Leinwand-Klassiker, darunter «Ekel» (1965 mit Catherine Deneuve), «Tanz der Vampire» (1967), «Rosemary's Baby» (1968), «Chinatown» (1974), «Frantic» (1988) und 2002 der Alterserfolg «Der Pianist».
Bild: KEYSTONE/AP

Ob Polanski überhaupt noch - nach 32 Jahren - eine Haftstrafe gewärtigen muss, ist unsicher, da ein Richter zu Beginn des Jahres erstmals die Möglichkeit offen gelassen hat, den Fall ad acta zu legen. Allerdings müsste der Starregisseur für einen solch definitiven Entscheid nach Los Angeles reisen, wie die Sprecherin des zuständigen Staatsanwalts dem «Tages-Anzeiger» erklärte. «Der Fall kann nicht in seiner Abwesenheit abgeschlossen werden», so Sandi Gibbons, «wir haben zwar früher einmal ein Strafurteil gegen ihn verlangt, können heute aber nicht mehr absehen, wie das Gericht urteilen würde.» Die maximale Haftstrafe für Unzucht mit einer Minderjährigen liegt bei 50 Jahren - und das Delikt verjährt nicht.

Die Umstände des Vorfalls sind in allen Details bekannt, da Polanski ausführlich dazu aussagte und sich schuldig bekannt hat, um eine schwerwiegendere Klage wegen Vergewaltigung zu umgehen. Der Damals 44-Jährige hatte 1977 die 13-jährige Samantha Geimer mit Einwilligung ihrer Mutter zu einem Foto-Shooting für das Magazin «Vogue» auf dem Anwesen von Jack Nicholson in Los Angeles eingeladen. Der Regisseur schenkte dem Mädchen Champagner und Betäubungsmittel ein und forderte es auf, sich vor ihm auszuziehen und umzukleiden. Im Sprudelbad zwang er sie dann zum Geschlechtsverkehr. Sie habe Angst gehabt, sich ihm zu widersetzen, sagte sie später aus. Die damalige Freundin von Jack Nicholson, Anjelica Houston, beschrieb das Mädchen als «mürrisch» und älter erscheinend als 13. Polanski seinerseits habe den Eindruck eines unglücklichen Menschen gemacht. Der Regisseur hatte acht Jahr zuvor seine Frau Sharon Tate und ihr gemeinsames ungeborenes Kind verloren, als die Mörderbande von Charles Manson in ihr Anwesen eindrang und fünf Menschen auf grauenhafte Weise umbrachte. Eine der Mörderinnen, Susan Atkins, ist am letzten Donnerstag im Gefängnis einem Krebsleiden erlegen.

Nach seinem Schuldgeständnis, aber noch vor einem Urteilsspruch verliess Polanski die USA und kehrte nie mehr zurück. Einem Haftbefehl 1978 in Kalifornien folgte 2005 ein internationaler Haftbefehl. Diesem entzog er sich nach Angaben von Sandi Gibbons mehrmals, weil er jeweils vorgewarnt worden sei und in Europa nicht in eines der Länder gereist sei - vor allem Grossbritannien -, das ihn ausgeliefert hätte; in Frankreich war er als polnisch-französischer Doppelbürger sicher.

Juristische Missstände?

Das jahrelange Versteckspiel wurde durch schwerwiegende Mängel beim Verfahren in den USA angeheizt. Im vergangenen Dezember verlangten die Anwälte Polanskis, den Fall zu den Akten zu legen, da sich der zuständige Richter unzulässig mit der Anklage abgesprochen hatte. Entgegen den Abmachungen in Polanskis Schuldbekenntnis habe der inzwischen verstorbene Richter mehrmals mit dem Ankläger Details des Falls ausgetauscht und damit eine schwere Strafe zu erzwingen versucht. Im Februar wies ein Richter den Antrag zwar provisorisch ab, räumte aber Missstände ein. Es habe früher tatsächlich ein «erhebliches Mass an Fehlverhalten» von Seiten der Anklage und des Richters gegeben. Diese Aussage lässt den Weg für eine rasche Erledigung ohne Schuldspruch offen. Dazu allerdings müsste Polanski in die USA einreisen und vor Gericht erscheinen, bestätigte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Der amerikanische Anwalt von Polanski, Chad Hummel, wollte sich gestern nicht äussern.

Unterstützt wird Polanski auch von der inzwischen dreifachen Mutter Samantha Geimer. Sie sagt, sie habe den Vorfall von 1977 verarbeitet und wolle dieses Kapitel ihres Lebens endlich abschliessen. Das Neuaufrollen des Falls «ist es nicht wert», sie habe Polanski verziehen und wolle kein weiteres Trauma erleiden, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 28.09.2009, 12:56 Uhr

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69 KOMMENTARE

Steve Kirschbaum

28.09.2009, 19:28 Uhr

Wichtiger wäre es, in der Schweiz Vergewaltiger und Mörder zu finden die unzählige Kinder auf dem Gewissen haben, welche vermisst sind und vielleicht irgendwo brutal leiden müssen! Der Case Polanski ist einfach lächerlich, zumal das Opfer die Sache abschliessen will und ihm verziehen hat. Die Kommentatoren hier sollten sich wirklich etwas zurücknehmen!! Ich schäme mich sehr für die Schweiz!!


Diczky Thompson

28.09.2009, 18:54 Uhr

@Karl Springer: Ich bin stolz auf die Schweiz, dass sie ihre Verträge erfüllen. Es geht dabei nicht um unterwürfigkeit, sondern um ein Vertrag, den es zu erfüllen gibt. Meine Nation ist eben ein verlässlicher Partner.


Nicoletta Di Vincenzo

28.09.2009, 18:29 Uhr

Verziehen oder nicht - Wenn das Gesetz ihn für schuldig hält, sollte er sich stellen. Wieso ist er geflohen? War es wirklich so harmlos? Ausserdem habe ich echt Mühe, wenn man bei den Künstler und sehr gutbetuchte Samthandschuhe anzieht und für sie alles machbar ist und keine Spätfolgen haben wird. Er ist selber schuld -hätte er sich gestellt, hätte vielleicht nur einige Jahre bekommen.


Jack Meier

28.09.2009, 15:27 Uhr

Verhaftungen für im Ausland begangene Straftaten finden statt, wenn diese auch in der Schweiz strafbar sind. Seit der Annahme derVolksabstimmung über die Unverjährbarkeit sexueller Delikte mit Kindern, haben wir in diesem Punkt das gleiche Recht wie Kalifornien. Demnach ist die Verhaftung kein Zufall, sondern die Umsetzung des Volkswillens.


Danielle Vetsch-Ophuls

28.09.2009, 14:55 Uhr

Prinzip. Ein Mensch wird für sein Lebenswerk geehrt und ausgezeichnet aber kurz vorher festgenommen. Seien wir doch ehrlich hier geht es nur darum zu punkten gegenüber den USA um das UBS debakel in das uns ein Schweizer Genosse hinein geführt hat und dabei noch einige Millionen abkassiert hat zu mildern. Vielleicht sollte man diesen Herrn am Flughafen für sein Lebenswerk festnehmen.


Isabel Wirth

28.09.2009, 14:50 Uhr

Es fällt mir auf, dass Männer die gehässigeren Beiträge gegen Polanski verfassen und eher dazu tendieren, den verheirateten Familienvater als unheilbar pädophilen Psychopathen hinzustellen, vor dem die Gesellschaft geschützt werden müsse. Liebe Männer: Es ist nicht nötig, uns Frauen im Feminismus übertreffen zu wollen und uns gar die Fähigkeit des Verzeihens abzuerkennen, siehe Beitrag Ehrmi!


Peter Frey

28.09.2009, 14:37 Uhr

Schweiz - 10 Points. Gut gemacht! Wir sprechen hier von Kindmissbrauch. Egal wie prominent der TäTER ist. P.S. Das ehemalige Kind, verzichtet auf eine Prozess, aus Angst vor nächstem Trauma - nicht aus Vergebung.


Michel-John Eichorn

28.09.2009, 13:48 Uhr

Weshalb konnte Herr Polanski in Gstaad ein Haus kaufen? Weshalb konnte Herr Polanski Ferien in der Schweiz machen ? Weshalb führt man Herr Polanski plötzlich ab? Wem gefällt Herr Polanski nicht (mehr)? Was passiert mit dem Haus in Gstaad, wenn Herr Polanski 50 Jahre hinter Gitter muss? Was läuft im Fall „Polanski“ anders?


müller nick

28.09.2009, 13:48 Uhr

wieso hat frankreich polanski nicht an die usa ausgeliefert, soviel ich weiss koennen kriminelle mit viel geld gut in südamerika untertauchen, aber dass das auch in frankreich so ist, ist mir unverständlich???? hat frankreich kein internationales auslieferungsabkommen?


Mila Züllig

28.09.2009, 13:40 Uhr

@Gabriela Fischer: "unglücklich" sei Polanski gewesen, nicht das Mädchen und die Aussage stammt von Anjelica Houston. Dass seine Tat verwerflich war, steht ausser Frage. Anfangs hat er sich der Justiz ja auch gestellt. Geflohen ist er erst, als der Richter Absprachen mit der Anklage einging. Darum ist es ungeschickt, dass die CH sich überhaupt in die Situation bringen liess, P. auszuliefern.


Per Hedblom

28.09.2009, 13:15 Uhr

Warum wurde Polanski nicht "diplomatisch" gewarnt, sondern "offiziell" reingelegt??


Roland Di Dario

28.09.2009, 13:15 Uhr

@ Beat Hartmann. Ja, vielleicht...doch hier kommt doch US-Gesetz zur Anwendung! Es geschah ja dort.


Jo Noldi

28.09.2009, 13:11 Uhr

Die Tat ist vielleicht verjährt, aber das Schicksal dieses Kindes nicht. Als ehem. Psychtherapeut weiss ich: In der Regel ist die Psyche dieser Kinder für immer gestört. Sie hassen sich und ihren Körper, nehmen Selbstzerstümmelungen vor, können nie mehr eine sexuelle Partnerschaft erleben, viele landen in Puffs oder in der Kriminalität oder begehen Selbstmord. Übertreibe ich? Leider nein!


Hans Rudolf Huber

28.09.2009, 12:41 Uhr

Den die Verhaftung kritisierenden Kulturschaffenden wird auf nicht tolerierbare Weise Verharmlosung, ja gar Billigung der Untat Polanskis unterschoben, dabei prangern diese zu Recht die äusserst suspekte Vorgehensweise unserer Behörden an - wie dies auch Politiker und Juristen tun. Aber Kulturschaffenden bei solchen Gelegenheiten ans Bein zu pinkeln ist typisch schweizerisches Heldentum.


Silke Gamma

28.09.2009, 12:39 Uhr

Es ist mir schleierhaft,, weshalb Polanski anders behandelt werden soll als jede andere Person, für die es einen internationalen Haftbefehl gibt. Wenn man die Kommentare in den ausländischen Medien liest (Le Figaro,New York Times), kann man sehen, dass auch im Ausland die überwiegende Mehrzahl der Normalsterblichen es absolut gerecht findet, dass das Gesetz auch für die grossen und berühmten gilt.


werner locher

28.09.2009, 12:36 Uhr

Marc Rich USA wurde seinerzeit nicht an die US-Justitz ausgeliefert. Grund: Die Taschen voller Geld mitgebracht. Die Gebrüder Schlumpf ( FR) wurden seinerzeit nicht an die Französische Justitz ausgeliefert. Grund: Die Taschen voller Geld mitgebracht. Herr Polanski Zahlen Sie einen angemessenen Betrag an die Eidgenossenschaft. Sie sind willkommen in unserenm Rechtsstaat.


Patrizio Bianco

28.09.2009, 12:25 Uhr

Lieber Tagesanzeiger Leserbriefe Redakteur. Auch wenn Ihnen meine Leserbriefe nicht gefallen, der Mann hat wirklich viel gelitten. Während des 2. Weltkrieges war er im Warschauer Ghetto eingesperrt und seine Mutter starb im einem Konzentrationslager.


Clemens Sekanina

28.09.2009, 12:07 Uhr

Das wäre eine gerechte Strafe!


Rosario Centamore

28.09.2009, 12:00 Uhr

Viele rechtschaffene Bürger/innen werden froh ob dieser Massnahme sein und mit Genugtuung darauf warten, dass diesem Kinderschänder der Prozess gemacht wurde! Anita Chaaban kämpfte vor wenigen Jahren vehement für die Unverjährbarkeit solcher Kinderschänder. Und notabene nicht nur sie!


Thomi Horath

28.09.2009, 11:52 Uhr

Wir werden uns noch wundern, was für Verhaftungen noch alles stattfinden werden. Das ist erst der Anfang. Am Schluss sind wir selber im Gefängnis, weil wir an Gott glauben oder mit Kreide auf die Strasse geschrieben haben.


Beat Hartmann

28.09.2009, 11:52 Uhr

Ich gehe davon aus, dass die Tat in der Schweiz verjährt ist. Art. 123b BV (Unverjährbarkeit) gilt nur für Taten gegen Kinder vor deren Pubertät. Nach den allgemeinen Bestimmungen von Art. 97 ff. StGB scheint die Sache jedenfalls verjährt.


Micha Rieser

28.09.2009, 11:48 Uhr

@Fehlmann: Ob das Kind tatsächlich gefügig gemacht wurde, ist auch bloss eine Aussage einer Einzelnen. Darüber hinaus ist das eigentlich eine Sache zwischen zwei Menschen. Und diese ist seit Jahren zwischen zwei freien Menschen geklärt. Das Rechtsystem dient also in diesem Fall nur noch dem Selbstzweck und zur Bestärkung unveränderlicher moralischer Grundsätze, egal welche Konsequenz daraus folgt.


Andreas Marti

28.09.2009, 11:03 Uhr

@Micha Rieser Zwischen einem 44-jährigen Mann und einem 13-jährigem Mädchen gibt es keinen "einverständlichen Sex", gemäss Gesetz in den USA wie auch in der Schweiz, erfüllt dieser automatischen den Tatbestand einer Vergewaltigung Minderjähriger.


David Fehlmann

28.09.2009, 10:33 Uhr

Zwei wichtige Sachen: Frankreich liefert keine Staatsbürger an Drittstaaten aus, genauso wie die Schweiz und andere Rechtsstaaten. Zweitens, in Kalifornien gilt Sex mit Minderjährigen automatisch als Vergewaltigung. @ Micha Rieser: Das Kind wurde gefügig gemacht mit Alkohol und Medikamenten, es ist so oder so pietätlos, zu sagen, man habe nicht festgestellt, ob das Kind einwilligte.


Stefan Müller

28.09.2009, 10:29 Uhr

An alle, welche sich gegen die Inhaftname stellen, ich hoffe, ihr habt letzten November gegen die Unverjährbarkeit von sexuellen Straftaten gestimmt. Denn diese unverjährbarkeit existiert sowohl auch in Amerika. Die Straftat ist ein Offizialdelikt und die Klage erfolgt im Namen des Staates. Die Schweiz führt lediglich einen Vertrag aus. Was man einzig kritisieren kann, ist die Verfolgung der USA.


Martin Fürst

28.09.2009, 10:16 Uhr

Es fehlt an der doppelten Strafbarkeit, Schweiz und USA, denn in der Schweiz ist das Delikt längst verjährt. Zudem ist das Recht von 1978 anwendbar in bezug auf die Verjährung. Die Verhaftung ist klar illegal.


Rolf Aregger

28.09.2009, 10:11 Uhr

Weshalb wurde Polanski nicht bereits bei seinem Abflug in Wien, an seinem Wohnort in Frankreich oder bei einem seiner unzähligen Aufenthalte in Gstaad verhaftet? Was will unsere Regierung mit diesem erneuten Übereifer, bei den USA anbiedern oder uns wieder mal auf der ganzen Welt lächerlich machen? Einen dümmeren Zeitpunkt und Anlass für so eine Schnapsaktion hätte man sich nicht aussuchen können.


Marco Rohr

28.09.2009, 10:05 Uhr

Polanski scheint schuldig zu sein. Auch wenn das Verbrechen über 30 Jahre zurückliegt, ändert das nichts an seiner Schuld. Dass Polanski jetzt verhaftet wurde, ist jedoch absolut kein Zufall. Die Schweiz musste den USA im andauernden Steuerstreit ein bisschen Goodwill entgegenbringen - die Verhaftung eines Starregisseurs bietet sich da perfekt an.


Thomas Meier

28.09.2009, 10:04 Uhr

Warum regen sich alle so auf? Nur weils ein Promi mit französischem Pass ist? Weil er mal einen Oscar gewonnen hat? Wer hat da alles ein Ja eingelegt für die Unverjährbarkeit von Sexualstraftaten gegenüber Kindern? Schliesslich ist erst seit diesem Ja überhaupt wieder ein Straftatbestand in der Schweiz gegeben, vorher war die Tat in der Schweiz verjährt.


Stefan Jost

28.09.2009, 10:03 Uhr

Immerhin hat sich die Schweiz nun beim Fall Polanski zum konsequenten Schutz der Kinderrechte durchringen können. Leider werden die pädophilen der katholischen Kirche bei uns immer noch mit Samthandschuhen angefasst, während die katholische Kirche in den USA mehr als 2 Milliarden Entschädigungen bezahlen musste.


Heinz Anliker

28.09.2009, 09:59 Uhr

@markus sennheiser. Genau das sollte die Schweiz nicht machen. Das Auslieferungsbegehren wird in den USA vorbereitet und richtet sich an die Schweiz. Sollte die Schweiz die Auslieferung nach Frankreich veranlassen, ist wohl der grösste Knatsch unabdingbar. Erst dann würde sich die Schweiz unmöglich machen, sprich Kuschelpolitik betreiben.


Roland Di Dario

28.09.2009, 09:56 Uhr

Polanski selber hat zugegeben, sich an diesem damals 13jährigen Mädchen vergangen zu haben und hat sich vor der Urteilsverkündigung ins Exil nach Frankreich begeben. Eine Strafe - auch über 30 Jahre danach - tut Not. Es darf keine Privilegien für 'Weltstars' geben, denn vor dem Recht sind alle Menschen gleich.


Gabriela Fischer

28.09.2009, 09:55 Uhr

Niemand steht über dem Recht. Auch Herr Polanski nicht. Kindsmissbrauch bleibt Kindsmissbrauch, egal von wem er verübt wird. Und dass sich Polanski ein von ihm als unglücklich erlebtes Mädchen mit Drogen gefügig macht, ist umso verwerflicher.


Beat Gasser

28.09.2009, 09:54 Uhr

Kein Erbarmen für Polanski - er soll eine gerechte Strafe, wie sie jeder andere erhalten. Er persönlich hat den " Tatort USA" freiweillig ausgesucht - mit seiner angeblich enormen Intelligenz hätte er auch die harten Konsequenzen kennen müssen - und daher die Suppe sich selbst eingebrockt. In diesem Falle für das Opfer und die gesetzliche Strafe für Polanski gleich wie für ein Miller oder Smith!


Gero Rubli

28.09.2009, 09:54 Uhr

Der Skandal ist eher, dass Polanski in der Schweiz und in Deutschland so lange unbehelligt geblieben ist. Die Schweiz liefert in solchen Fällen auch an Unrechtsstaaten wie Russland aus, wieso sollte sie das den USA verweigern? - Das Aufjaulen der "Kulturschaffenden" ist wohl so zu verstehen, dass sie getroffen sind, weil ein Idol als kommuner Sexualstraftäter entlarvt ist.


Micha Rieser

28.09.2009, 09:52 Uhr

Alle Kommentatoren sollten hier ein wenig vorsichtiger sein. Es gilt: In dubio pro reo. Pola?ski hat nur zugegeben, Sex mit einer Minderjährigen gehabt zu haben. Ob es nun den Straftatbestand einer Vergewaltigung war, oder ob das vermeintliche Opfer sogar einwilligte, wurde bisher nicht festgestellt. Die Möglichkeit, dass es schlussendlich auch hier nur um Geld geht, ist nicht auszuschliessen.


Thomas Berger

28.09.2009, 09:51 Uhr

Kaum ruft die USA rennt die Schweiz; das haben wir nun davon, immer wieder diese Abhängigkeiten. Wenn sogar das Opfer vergeben hat (oberste Priorität), sollte sich der Staat (USA) zurückhalten, die Schweiz erst recht.Warum gerade jetzt? Warum wieder die Schweiz? .....und wieder ist ein Fettnapf gefunden.


Karl Springer

28.09.2009, 09:50 Uhr

Polanski lebt sein Jahrzehnten in Frankreich. Frankreich ist in der Nato, in der EU und ein enger Freund der USA. Frankreich hat Polanski nicht ausgeliefert - über Jahrzehnte. Die Schweiz dient sich untertänigst an, den USA, die die Schweiz in letzter Zeit vor aller Welt demütigten, gefällig zu sein. Ich schäme mich für die Schweiz.


Herbert Röhrs

28.09.2009, 09:46 Uhr

Es ist unglaublich was die Schweiz macht um den USA gefällig zu sein. Neu für mich ist auch, dass man die Grenzpolizei in Kloten erst aufmerksam machen muss, dass ein "Gesuchter" einreisen will. Ich dachte immer, dass die das selber wissen und daher schon längst von selbst gehandelt hätten ohne erst eine Anweisung von "oben" zu brauchen.


Stefan Schmidt

28.09.2009, 09:46 Uhr

Es ist für mich verblüffend zu lesen, dass der dringende Verdacht eines Kapitalverbrechens als Bagatelle abgetan werden soll, nur weil es sich um eine international renommierte Persönlichkeit handelt. Man bedenke, dass die damals 13 Jährige auch ein Trauma für den Rest ihres Lebens erlitten haben könnte. Hieran denkt wohl Niemand. S. Schmidt Kassel, DE


Roberto Gardin

28.09.2009, 09:43 Uhr

Die Verhaftung eines Promis, gesucht mit internationalem Haftbefehl wegen Kinderschändung ist für "Kulturschaffende" also peinlich. Vielleicht ist für unsere "Kulturschaffenden" Kinderschändung sogar ein kulturelles Phänomen, ein Kunst-Akt, wenn von einem Promi verübt?


Beat Müller

28.09.2009, 09:36 Uhr

Das das Opfer dem Täter vergibt ist eine therapeutische Massnahme & hat aber gar nichts mit dem Teil von Hr. Polanski's Verantwortung zu tun. Er muss sich endlich den Fehlern stellen. Es war Unrecht und das weiss Hr. Polanski auch; währe er sonst weggelaufen ? Er kann sich ja dann eben äussern vor Gericht & seine Schuld eingestehen, endlich den Leidensweg, die Scham beider Parteien beenden.


Simon Eberhard

28.09.2009, 09:36 Uhr

All denjenigen, welche jetzt nicht nur mit den Hunden bellen, sondern sich etwas über die Hintergründe informieren wollen, sei an dieser Stelle der Dokfilm "Roman Polanski: Wanted and Desired" empfohlen. Durchaus Polanski-kritisch, verharmlost er dessen Vergehen nicht, zeigt aber auch die beispiellose Justizposse auf, die dieses nach sich gezogen hat.


Peter Müller

28.09.2009, 09:33 Uhr

@ Herrn Sennheiser: Herrn Polanski an die Franzosen auszuliefern scheint auch mir in dieser Angelegenheit wohl das Klügste. Schliesslich ist Polanski französischer Staatsbürger. Dies nicht etwa erst nach dem Fall Geimer. Polanski wurde schliesslich in Paris geboren. Die Art der Verhaftung (nicht die Verhaftung an sich) scheint auch mir derart plump und grob, dass man sich für die Schweiz schämt.


Mark Huber

28.09.2009, 09:25 Uhr

Ich hoffe die Schweizer Polizei liefert Polanski nicht aus. Die USA ist berüchtigt für sehr lange Haftstrafen und sehr harten Gefängnissbedingungen. 50 Jahr Strafe wären ein absoluter Skandal und eine sehr grausame Strafe. An ein solches Land sollte man niemanden ausliefern.


Hans Moser

28.09.2009, 09:16 Uhr

Ja die so genannten "Kulturschaffenden": Eine Vergewaltigung eines Kindes scheint in jenen Kreisen nicht so schlimm zu sein... @Hans Hauri: Wenn Sie richtig gelesen hätten, konnte Herr Polanski sich eben NICHT in ganz Europa frei bewegen. Lieber einen Kinderschänder spät, als nie bestrafen, oder? @erich hirtler: Glauben Sie alles was in selbst geschriebenen Biographien geschrieben steht?


Hans Abächerli

28.09.2009, 09:13 Uhr

Vor dem Gesetzt sind alle gleich, manche sind gleicher! Gemäss dem letzten Teil sollte allso P. nicht für sein Verbrechen bestraft werden? Weil er sich bisher über 30 J. lang durch Flucht entziehen konnte? Weil er Aufgrund seines Vermögens viel Geld an das Opfer bezahlt hat?? Hallo!!! @Weber Hans: Sie scheinen auch so zu funktionieren, wollen ja SVP-Politiker auch mehr bestrafen als andere! Super!


Thomas Rudolf

28.09.2009, 09:12 Uhr

Vergewaltigung einer Minderjährigen ist unverjährbar, unabhängig wie der Täter heisst und unabhängig ob der Täter berühmt ist. Dass ein Vergewaltiger überhaupt berühmt wird, ist doch schon beschähmend! Dass es so viele Menschen gibt, welche die Verhaftung eines Vergewaltigers verurteilen, ist schockierend! Bitte Herr Polanski, fliegen sie in die USA und beweisen sie ihre Unschuld vor dem Gericht.


Rita Gnädinger

28.09.2009, 09:12 Uhr

@Michel Ehrmi: In dieser Sache spielen wohl alle Beteiligten eine fragwürdige Rolle. Aber ausgerechnet dem Opfer aus dem Blauen heraus zu unterstellen, es habe Geld angenommen, ist ein dicker Hund! Jeder Mensch hat das Recht, sich vor einer Re-Traumatisierung zu schützen. Zur Vergebung fähig zu sein, ist ein Segen.


markus sennheiser

28.09.2009, 09:05 Uhr

Polanski den franz. Behörden übergeben. Die sollen es mit USA selber regeln. Und werden es auch, jezt wo die Weltmedien ein Auge drauf haben. Ganz unter den motto " Neutralität" Wenn FR ihre Staatsbürger nicht ausliefern ist es nicht unser Problem. es ist falsch uns nun diese Last anzuhängen wenn es dazwischen sich genug gelegenheiten ergeben haben diesen mann zu fassen.


Peter Gut

28.09.2009, 09:03 Uhr

@Erich Hirtler und Hans Hauri: Ihre Ansichten sind ziemlich erschreckend! Polanski ist nachweislich ein Kinderschänder und hätte schon längst eingesperrt werden müssen! Der Schweiz kann höchstens der Vorwurf gemacht werden, dass die Verhaftung nicht schon früher vorgenommen werden konnte.


Urs Lang

28.09.2009, 08:58 Uhr

Die mögliche Auslieferung beruht auf dem Unverjährbarkeits Artikel in der Verfassung. Dieser wurde vor knapp einem Jahr angenommen. Gemäss Aussagen von Bundesrätin Widmer-Schlumpf , hat der Artikel aber nur Gültigkeit für neue Delikte. Für ältere Vergehen kommt das alte Gesetz zur Anwendung und somit auch eine kürzere Verjährungsfrist. Polanski kann also gar nicht ausgeliefert werden.


Tanja Gerber

28.09.2009, 08:56 Uhr

@ Michel Ehrmi: Wie hoch mag der Preis für die Vergebung dieser Tat wohl gewesen sein?


silvia lusti

28.09.2009, 08:52 Uhr

eine vergewaltigung wird leider heute immer noch oft als etwas angesehen, dass sich ein mann erlauben kann. es ist auch ok, wenn er sich der strafe dafür entzieht. besonders dann, wenn er berühmt ist. das ist doch alles ein witz oder? es ist gut, wenn man vergeben kann, aber die strafe für einen tat ist ein ganz anderes thema.


Max Affolter

28.09.2009, 08:34 Uhr

Dass sich bei Polanski jeder Staat, der mit den USA ein Auslieferungsverfahren abgemacht hat, ja selbst die USA, in einem Dilemma befindet, ist allen klar. Die Schweiz hat allerdings einmal mehr, wie schon im Fall der Familie Gaddafi, eine gewisse politische Intelligenz oder man könnte auch sagen Schlitzohrigkeit vermissen lassen. Wäre es doch einfach gewesen, Polanski vor seiner Reise zu warnen.


Weber Hans

28.09.2009, 08:32 Uhr

Wir leben doch in einem Rechtsstaat - ist eine Person zur Verhaftung ausgeschrieben kann man doch bei der Anhaltungnicht noch unterscheiden, ob es sich um eine "wichtige" Person handelt oder nicht! Wo leben wir eigentlich. Alle Politiker, welche sich nun dagegen stellen - vorallem diejeniger der SVP - sollten sofort abgewählt werden


Andreas Egli

28.09.2009, 08:28 Uhr

Eine 13-Jährige mit Alkohol und Medikamenten gefügig zu machen ist nur nur unmoralisch, sondern strafbare, unverjährbare Vergewaltigung einer Minderjährigen. Gute Filme und Kulturarbeit vermögen das Unrecht nicht zu beseitigen. Polanski hat sein Vergehen damals gestanden. Warum hat er sich nicht früher der Verantwortung gestellt?


Christian Bolliger

28.09.2009, 08:27 Uhr

Die Aussage von Samantha Geimer zeigt, dass die Unverjährbarkeit von Sexualdelikten an Jugendlichen auch für die Opfer zur unerträglichen Belastung werden kann. Es ist bemerkenswert, dass gerade zwei Staatswesen mit einer sehr langen direkt-demokratischen Tradition dieses unreflektierte populistische Anliegen in ihre Gesetzgebung (resp. Verfassung) aufgenommen haben.


Andy Schmid

28.09.2009, 08:27 Uhr

@erich hirtler: "laut polanskis biografie" "gegenseitige anziehung, keine vergewaltigung"??? aber hallo, es geht um sex mit einer 13 jährigen!!! ob berühmt oder nicht, er ist ein kinderschänder, hat die Tat auch gestanden und ist feige geflüchtet. es gibt KEINEN Grund, diese Tat nicht zu bestrafen, dass er über 30 Jahr auf der Flucht leben konnte, ist schon beschämend genug!


peter ernst

28.09.2009, 08:26 Uhr

Wie war das noch mal ? Alle sind gleich vor dem Gesetzte - aha ... warum also erst nach 32 Jahren bestrafen ? Herr Polanski verdient seine Strafe, was er damals gemacht hatte ist nicht erlaubt - basta ! Somit muss auch ihm den Prozess gemacht werden, oder ?! Die Schweiz handelt richtig, Frau Bundesräting Schlumpf muss sich für nichts entschuldigen - GUT gemacht !!!


Hans Hauri

28.09.2009, 08:24 Uhr

Er war in den letzten Jahren schon mehrmals in der Schweiz, nie wurde er verhaftet. Ausgerechnet jetzt, als es sich die Schweiz mit den USA verscherzt hat. Man will sich bei den USA loyal zeigen, da ist es scheinbar auch egal, wenn man ein Leben zerstört. In ganz Europa konnte er sich frei bewegen, trotz Haftbefehl, wir machen mal wieder den "Bückling"! Eine Meisterleistung der CH-Justiz.....


Mauro Londero

28.09.2009, 08:20 Uhr

Macht doch nicht so ein grosses Tamtam darüber. Die Schweiz hat Polanski einen Gefallen gemacht. Jetzt wird er endlich in die USA überführt, macht einen Vergleich den er bezahlt und kann wieder dort arbeiten. Endlich ist seine Drückebergerei vorbei. Oder habt Ihr je einen strafbaren Promi gesehen der in den USA verurteilt wurde ????


Benjamin Duschletta

28.09.2009, 08:18 Uhr

Grundsätzlich ist es sicher richtig, das man ihn verhaftet hat, er hat ein vergehen an Kinder gemacht u. ist bei der Verhandlung geflohen1978 . Einzig warum hat man das nicht schon vorher gemacht?? Hat er vielleicht bei seinem Häuschen hier in der CH etwas nicht korrekt bezahlt? Wenn man wirklich so konsequent wäre, müsse man nota bene noch einige mehr verhaften die bei uns Ein- und Ausreisen.


Heinz Fischer

28.09.2009, 08:12 Uhr

So richtig verstehen kann ich die Aufregung nicht. Haben wir nicht selbst der nicht Verjährbarkeit solcher Delikte zugestimmt. Vor den Gesetzt sind alle gleich. Die Kommentare mancher Medienschaffender lassen nur den Schluss zu, dass die Vergewaltigung einer 13jährigen als Kavaliersdelikt ansehen. Interessant wäre dabei wie diese bei der Vergewaltigung ihrer einigen Tochter regieren würden.


Michel Ehrmi

28.09.2009, 08:01 Uhr

Wie kann man als 3-fache Mutter so eine Tat vergeben? Würde sie dies auch tun, wenn der Täter ein völlig unbekannter Arbeitsloser wäre? Die Tatsache, dass Sie ihm vergeben hat zeigt mir eher dass da Geld geflossen ist während der Jahre...wird alles noch herauskommen :-) Kinderschändung gilt nach der Vergewaltigung für mich als schlimmstes Übel in der Gesellschaft und gehört bestraft...


Ueli Hoch

28.09.2009, 07:59 Uhr

Die Reaktionen der sog. Kulturschaffenden erstaunen mich. Sind solche Leute den unantastbar? Wenn ein 44-jähriger mit einer 13-jährigen Sex hatte, so ist das ein Verbrechen, egal wie die Umstände waren. Wäre statt Filmregisseur Polanski der Klemper Miller festgenommen worden, würde niemand denken dies sei nicht in Ordnung.


erich hirtler

28.09.2009, 07:44 Uhr

einmal mehr macht die schweiz negativ von sich reden. kulturschaffende werden anders angefasst als etwa steuersünder. laut polanskis autobiografie wollte das mädchen von ihm fotografiert werden, um model zu werden, war die anziehung weiter gegenseitig, war es nicht vergewaltigung. absurd nach 31 jahren rein legalistisch zu handeln. die schweiz ist kulturell ein entwicklungsland.


Franz Steiner

28.09.2009, 07:38 Uhr

Unglaublich, wie sich die Schweiz mit den USA anbiedert. Und dies alles nur, weil man wegen der Banken unter Druck gesetzt wird. Wo bleibt der Change der USA, der von den "Intelektuellen" unter Obama erwartet wurde? Bis jetzt habe ich nichts davon gesehen.


Marc Gselli

28.09.2009, 07:37 Uhr

Was soll dieses Theater: Als es um die Steuerfragen ging, haben die EU Länder auch "hurra" gebrüllt, als die CH sich den USA gebeut hat. Nun hat die CH konsequenterweise in dieser Sache (es gibt einen internationalen Haftbefehl) seine Aufgabe erfüllt. Wie kann es sein, dass Polanski in F leben konnte? Hat sich F dem int. Haftbefehl widersetzt? Wehe, wenn es sich um einen CH-Bürger gehandelt hätte.



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