Zeitversetztes Fernsehen ist gefährdet
Von Jon Mettler. Aktualisiert am 04.10.2012 2 Kommentare
Die Akteure
Den neuen «Gemeinsamen Tarif 12» verhandelt haben die Verwertungsgesellschaften und die Urheberrechtsnutzer. Die Eidgenössische Schiedskommission muss den Vertrag genehmigen.
Zu den fünf Verwertungsgesellschaften gehören die Schweizerische Gesellschaft für literarische, dramatische und bildende Kunst (Pro Litteris), die Schweizerische Autorengesellschaft (SSA), die Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik (Suisa), die Schweizerische Genossenschaft für Urheberrechte an audiovisuellen Werken (Suissimage) und die Schweizerische Gesellschaft für die verwandten Schutzrechte (Swissperform).
Dem Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer (DUN) sind unter anderen angeschlossen: der Dachverband der Kabelnetzbetreiber (Swisscable), der Schweizerische Verband der Streaming-Anbieter (Swissstream), die SRG SSR, der Verband der Schweizer Regionalfernsehen (Telesuisse) sowie die Gebrüder Knie.
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Die Anbieter von digitalem Fernsehen könnten eines ihrer besten Verkaufsargumente verlieren: die Wiederholfunktion. Sie erlaubt es dem Zuschauer Sendungen, die er verpasst hat, von gewissen Stationen noch einmal abzuspielen. Bei Swisscom TV und Sunrise TV reicht das sogenannte Replay bis zu 30 Stunden zurück, bei Verte des Kabelnetzverbundes Quickline 24 Stunden. Bei Cablecom ist die Funktion derzeit nicht erhältlich.
Eine Ausnahme bilden kostenlose Internet-TV-Dienste wie Zattoo. Sie bieten zeitversetztes Fernsehen bis zu 30 Tage zurück an. In der Schweiz schauen 803'000 Nutzer mit Zattoo fern.
Druck aus den USA
Studios und Fernsehsendern aus den USA stösst es zusehends sauer auf, dass Webanbieter dank Replay Videotheken aufbauen. Sie verlangen deshalb höhere Gebühren für die Nutzung der Urheberrechte. Auch in der Schweiz haben sich die amerikanischen Interessen durchgesetzt, wie Recherchen dieser Zeitung zeigen. Die Schweizer Verwertungsgesellschaften und der Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer (DUN) konnten sich im neuen Vertrag «Gemeinsamer Tarif 12» (GT12) nicht mehr auf Rahmenbedingungen für die Replay-Funktion einigen.
Der Vertrag tritt ab 2013 in Kraft und regelt, wie die Anbieter von digitalem Fernsehen die Urheberrechte an den gesendeten Inhalten abgelten müssen.
Das hat Folgen für die Digital-TV-Kunden: Im schlimmsten Fall müssten sie ab dem kommenden Jahr auf Replay verzichten. Bis es so weit kommt, müsste allerdings die Eidgenössische Schiedskommission erst den neuen GT12-Entwurf gutheissen. Schliesslich müssten das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesgericht mögliche Einsprachen abschmettern.
Swisscable, der Dachverband der Kabelnetzbetreiber, behält sich rechtliche Schritte bis vors Bundesverwaltungsgericht vor: «Ausschlaggebend ist, wie die Schiedskommission entschiedet und ihren Entscheid begründet», sagt Swisscable-Geschäftsführerin Claudia Bolla-Vinzenz. Swisscable ist Mitglied des DUN.
Die Anbieter von digitalem Fernsehen sind also alarmiert. Zeitversetztes Fernsehen entspricht einem Bedürfnis und wird von den Kunden immer mehr genutzt. Die Swisscom würde ein Verbot von Replay «aufs Äusserste» bedauern, wie Konzernsprecher Sepp Huber sagt: «Da die Funktion relevant für alle Anbieter ist, würde ein Verbot zudem den gesamten Markt betreffen.» Der grösste Telekomanbieter der Schweiz setze deshalb alles daran, dass die Verhandlungen «zu einem guten Ende kommen». Gegen 100'000 Kunden von Swisscom TV nutzen die Replay-Funktion.
Auch die Bieler Firma Finecom Telecommunications AG hofft, dass mit Hilfe von Swisscable eine Lösung für alle Seiten gefunden werden kann. Finecom betreibt für den Quickline-Kabelnetzverbund das Digital-TV-Angebot Verte. «Unsere Kunden würden die Freeze24-Funktion, wie wir das zeitversetzte Fernsehen nennen, vermissen», sagt der Verantwortliche fürs Produktportfolio Lukas Gysling.
Aktueller Vertrag läuft aus
Der aktuell gültige GT12-Vertrag schafft eine Grundlage für die Replay-Funktion, läuft aber Ende Jahr aus. Es ist deshalb zu neuen Verhandlungen gekommen. Dabei sind die unterschiedlichen Ansichten der Akteure zum Urheberrecht deutlich geworden: Auf der einen Seite stehen die Urheberrechtsnutzer, die sich im DUN zusammengeschlossen haben. Der Dachverband stellt sich auf den Standpunkt, dass die Replay-Funktion durch das Recht auf Privatkopie gedeckt ist. Demnach muss der Nutzer einzig durch Knopfdruck die Funktion aktivieren und so seinen Willen auf dieses Recht bekunden.
Auf der anderen Seite sind die Verwertungsgesellschaften. Sie verwerten das Copyright im Namen der Urheber und anderer Rechteinhaber. Die Verwertungsgesellschaften sehen nun die Replay-Funktion nicht mehr durch das Recht auf Privatkopie geregelt. Wie aus Verhandlungskreisen zu erfahren ist, nahm vor allem die Motion Picture Association (MPA) dahingehend Einfluss auf die Verwertungsgesellschaften. In der Schweiz treten die MPA und die Verwertungsgesellschaften gemeinsam in der Vereinigung zur Bekämpfung von Piraterie auf. Die MPA vertritt die US-Unterhaltungsindustrie mit Firmen wie Disney, Paramount, Universal, 20th Century Fox und Warner Bros.
Einnahmen in Millionenhöhe
Der Hintergrund der härteren Gangart ist, dass in den USA das Urheberrecht eine lukrative Einnahmequelle ist. Die Nutzung des Copyrights ist dort deshalb individuell geregelt, im Gegensatz zur Schweiz: Hier gibt es die Kollektivverwertung. Für einige Mitglieder der DUN kommt es wenig überraschend, dass die Kommission gegen Piraterie des US-Kongresses ausgerechnet im vergangenen Monat die Schweiz auf eine schwarze Liste gesetzt hat. Der GT12 brachte im vergangenen Jahr Einnahmen an Urheberrechtsgebühren von 5,1 Millionen Franken. 2010 waren es noch 2,3 Millionen Franken.
Die Vereinigung zur Bekämpfung von Piraterie (Safe) teilt mit, dass Replay «mit Privatkopien nichts zu tun» habe und «durch den GT12 nie abgedeckt» gewesen sei. «Der Tarif liegt jetzt vor der Eidgenössischen Schiedskommission. Safe nimmt zum laufenden Verfahren keine Stellung», heisst es weiter.
Wie weit würden die Anbieter gehen, um die Replay-Funktion zu «retten»? Für die Swisscom stehen separate Verhandlungen mit den Sendern nicht zur Diskussion. «Das wäre zu aufwendig», sagt Konzernsprecher Sepp Huber. Auch für die Finecom ist dieser Weg nicht gangbar. Lukas Gysling könnte sich eher vorstellen, die bereits bestehende Catch-up-Funktion auszubauen. Mit ihr können die Verte-Kunden alle Sendungen, welche das Schweizer Fernsehen produziert, zwei Monate lang abrufen. (Berner Zeitung)
Erstellt: 04.10.2012, 17:26 Uhr
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2 Kommentare
Die USA wird einsehen, dass der ganze © Schutz aufgehoben werden muss! Gratis Unterhaltung, weil in 10-20 Jahren 40-50% in den westlichen Industriestaaten keine Arbeit mehr haben. Sollte das nicht eintreffen wird es auf den Strassen sehr ungemütlich. Ein sehr grosser Teil dieser © Gelder, kommt heute schon gar nicht mehr bei den Erzeugern an, sondern verdunstet in der Industrie zu deren Schutz. Antworten
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