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Reto Knobel
Ressortleiter Digital


Wenn das Schnäppchen nie eintrifft

Aktualisiert am 21.06.2012 44 Kommentare

Kunden des Rabatt-Portals Groupon klagen über Dienstleistungen, die nicht eingelöst werden können, oder Produkte, die nicht geliefert werden. Welche Rechte haben die Konsumenten?

1/10 So funktioniert Groupon: Auf der Groupon-Site können Unternehmen – Restaurants, Hotels, Reiseunternehmen etc. – Rabattcoupons anbieten. Der Deal kommt zustande, wenn eine bestimmte Anzahl von Interessenten zuschlägt. Die beteiligten Unternehmen müssen nicht nur einen erheblichen Rabatt bieten, Groupon behält zudem eine Kommission.
Bild: Groupon.ch

   

Wie Groupon funktioniert

Bei Groupon können Unternehmen Rabattcoupons für ihr Geschäft anbieten. Der Deal kommt zustande, wenn eine bestimmte Anzahl von Interessenten zuschlägt. Die beteiligten Unternehmen müssen nicht nur einen erheblichen Rabatt bieten, Groupon behält zudem eine Kommission, meist rund die Hälfte des Gutscheinwerts.

Im November 2011 ging Groupon an die Börse. Die Vorbereitungen hierfür wurden von vielen Pannen begleitet. Unter anderem musste Groupon wegen Bedenken der Börsenkontrolleure die Umsatzangaben praktisch halbieren.

Schon zuvor tilgte Groupon auf Druck der Börsenaufsicht SEC eine Kennziffer, bei der das Ergebnis ohne die hohen Marketingkosten berechnet wurde und dadurch deutlich freundlicher aussah. (DAPD/SDA)

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Der Sommer ist da, endlich. Die Terrassenmöbel aus dem Keller geholt, freuen wir uns auf laue Sommerabende. Das wichtigste Teil jedoch fehlt. Dabei haben wir vorausschauend gehandelt und den wasserfesten, schmutzabweisenden Sitzsack im Winter bestellt. Und dies zu einem absoluten Schnäppchenpreis: 69 statt 238 Franken kostete ein Gutschein von Groupon, (GRPN 6.97 0.43%) welchen wir bei einem in der Innerschweiz beheimateten Lieferanten einlösen können.

Oder eben nicht: Obwohl von einer Lieferzeit von fünf bis sechs Wochen die Rede ist, wartet man im Mai immer noch auf das bestellte Möbel. Die Versuche, das Möbelunternehmen per Mail – eine Telefonnummer sucht man auf der Homepage vergebens – zu erreichen, scheitern jeweils an der automatisch generierten Standardantwort («...sind wir leider gezwungen, die Lieferzeit anzupassen. Die Lieferung erfolgt daher erst innert 12 bis 15 Woche nach Ihrem Bestellungseingang»). Indes kann selbst dieser Termin nicht eingehalten werden - Bestelldatum war der 3. Januar (!) 2012.

20 Beschwerden beim «K-Tipp»

Unser Pech: Ein Mail, welches Groupon viereinhalb Monate nach Bestelleingang verschickt hat und in welchem das Schnäppchenportal mitteilt, dass «die Auslieferung des XX-Riesen-Sitzsacks durch unseren Partner nicht gewährleistet werden» könne, landet im Spam-Ordner und bleibt darum unentdeckt. Immerhin: Groupon entschuldigt sich und schreibt, dass man sich gerne um die Stornierung des Gutscheins kümmere oder Ersatz anbiete. Letzteres ist jedoch keine Option: Der Gutschein müsste nochmals bei einem anderen Lieferanten eingelöst werden, der eine Lieferfrist von weiteren drei Wochen angibt.

Fälle wie diese (der schreibende Journalist hat sie selbst erlebt), kommen offenbar immer wieder vor. In der neusten Ausgabe des «K-Tipp» ist von «zahlreichen Kunden» die Rede, welche sich beim Konsumentenmagazin beschwert haben, «weil sie Groupon-Gutscheine nicht einlösen konnten». Konkret geht es um Ferien-, Umzugs- und Kofferangebote (Artikel online nicht verfügbar). In den letzten Wochen seien beim «K-Tipp» 20 Beschwerden zu Groupon-Angeboten eingegangen.

Groupon ist nur der Vermittler

Was kann der Käufer in solchen Fällen tun? Janine Jakob, Leiterin Gesundheit & Recht bei der Stiftung für Konsumentenschutz SKS weist mit Blick auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Groupon darauf hin, dass Groupon lediglich Vermittler ist: «Groupon selbst schuldet nicht die Erbringung der in den Gutscheinen angegebenen Leistungen oder die Lieferung der angegebenen Waren, sondern lediglich, dass der Gutschein Ihnen einen Anspruch auf die Leistungserbringung durch den Partner gewährt.»

Wenn ein Partner den Gutschein aber nicht einlöse, ohne dass der Kunde selbst dies zu verantworten habe, erhalte dieser «den von ihm für den Gutschein gezahlten Kaufpreis von Groupon erstattet», so Jakob mit Hinweis auf Artikel 15 der Groupon-AGB. Der Käufer müsse zuvor in jedem Fall Meldung an Groupon machen. Auch der «K-Tipp» weist darauf hin, dass der Käufer, welcher einen Gutschein nicht einlösen könne, das Geld bei Groupon zurückfordern könne.

Die Stellungnahme von Groupon

«Wenn es in Einzelfällen einmal dazu gekommen ist, dass ein Gutschein (...) nicht eingelöst werden konnte, haben wir bislang noch immer eine Einigung gefunden, die im Sinne aller war», heisst es in einer Stellungnahme von Groupon. Auch Groupon habe ein «grosses Interesse daran, dass unsere Nutzer ein positives Erlebnis beim Einlösen ihrer Coupons haben, sonst kaufen sie nicht wieder bei uns». Kunden mit abgelaufenen oder unbenutzten Gutscheinen könnten sich «selbstverständlich jederzeit telefonisch oder via E-Mail an unseren Kundendienst wenden. Sollte die Einlösefrist des Gutscheins bereits abgelaufen sein, erhält der Kunde natürlich das Geld für den Gutscheinkauf als Guthaben auf sein Kundenkonto gutgeschrieben».

Gutscheine sind oft an Bedingungen geknüpft

Dennoch empfiehlt Konsumentenschützerin Janine Jakob, die jeweiligen Angebote kritisch zu prüfen – insbesonders bei Hotelübernachtungen seien einige der Gutscheine an Bedingungen geknüpft. «So gelten sie zum Beispiel nur werktags oder nur für bestimmte Monate. Andere Angebote können nur «nach Verfügbarkeit» gebucht werden – sprich: wenn sich für den Hotelier abzeichnet, dass er zum gewünschten Termin nicht alle Zimmer mit besser zahlenden Gästen belegen kann», sagt Jakob.

Allgemein lasse sich sagen, dass man Angebote auf Schnäppchen-Plattformen nicht blindlings buchen soll. Janine Jakob: «Mit einem Blick auf die Website des jeweiligen Unternehmens und einem entsprechenden Preisvergleich auf gängigen Internetportalen kann man rasch prüfen, ob sich der Deal wirklich lohnt.» Leider gäbe es aber oft Fälle, in denen kaum prüfbar sei, «ob die gewährten Rabatte wirklich echt sind oder ob sie sich auf Fantasiepreise beziehen».

Welche Erfahrungen haben Sie schon mit Schnäppchenportalen gemacht? Schreiben Sie uns. Ihre Kommentare interessieren uns. (Bernerzeitung.ch/Newsnet)

Erstellt: 18.06.2012, 11:20 Uhr

44

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44 Kommentare

ruedi brunner

18.06.2012, 12:21 Uhr
Melden 81 Empfehlung 0

diese gutschein-unternehmen setzen auf die um sich greifende mentalität, alles immer noch billiger haben zu wollen. aspekte der nachhaltigkeit oder des fairen handels scheinen ausgeblendet zu werden, wenn ein schild mit "halber preis" lockt. das system beutet lieferanten aus und verlockt kunden zu unnötigen käufen. nur einer profitiert: groupon oder deindeal oder wie sie immer heissen. Antworten


Matthias Kauflin

18.06.2012, 12:09 Uhr
Melden 64 Empfehlung 0

Gekauft: einmal Abendessen und einmal Brunch.
Beide Gutscheine konnte ich bisher noch nicht einlösen da die Restaurants stets ausgebucht sind. Klar, wenn die Gutscheine zum Teil über 500x verkauft werden. Ausserdem wird man weniger wichtig behandelt als Vollzahlende.
Fazit: statt 40.- mit Gutschein über Groupon zahle ich lieber 80.- und erspare mir unzählige Telefonate und unfreundliches Personal.
Antworten



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