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Reto Knobel
Ressortleiter Digital


Weltgewandte Richter und keine Verlierer

Aktualisiert am 08.06.2012 80 Kommentare

Streitfall Street View: Bedient man sich der Analogie zum Fussball, darf beim Bundesgericht von einem «unauffälligen Schiedsrichter» gesprochen werden. Und ein solcher kommt bekanntlich immer gut an.

Reto Knobel, Ressortleiter Digital bei Bernerzeitung.ch/Newsnet.

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Datenschützer versus Google Street View

Datenschützer versus Google Street View
Wie der eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür den Google-Dienst ausbremsen wollte.

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«Google (GOOG 681.32 -2.14%) Street View verletzt ungerechtfertigt die Privatsphäre der Menschen und verstösst damit gegen schweizerisches Recht.» Dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Ende März 2011 war ein Schlag ins Gesicht des erfolgsverwöhnten Internetkonzerns: Da wagte es doch tatsächlich eine staatliche Instanz, sich einem Unternehmen entgegenzustellen, das in der grössten Stadt eben dieses Landes 800 Frauen und Männern Arbeit gibt.

Die Reaktion des Suchmaschinenkonzerns auf das Urteil folgte auf den Fuss: «Im Interesse der Schweizer Internetnutzer und Unternehmen», hiess es damals in einer Medienmitteilung, ziehe man das Urteil ans Bundesgericht weiter, «um sicherzustellen, dass Street View auch weiterhin in der Schweiz angeboten werden kann».

Das Statement wurde von Medien damals so interpretiert: Wenn ihr uns nicht völlig freie Hand gebt, stellen wir den Dienst halt ein. Google verwahrte sich gegen diese Interpretierung, doch das Unheil war bereits angerichtet. Der Konzern, der so gerne mit dem firmeneigenen Motto «Don't be evil» (Sei nicht böse) in der Öffentlichkeit hausieren geht, zementierte ungewollt seinen Ruf, sich wenig um die Spielregeln der realen Welt kümmern zu wollen.

Das gestern gefällte und heute Freitag publik gewordene Urteil des Bundesgerichts dürfte den Googleskeptikern wenig gefallen. Lausanne wurde aktiv, weil der IT-Riese das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weitergezogen hat. Im Hauptkritikpunkt – der vollständigen Anonymisierung, notfalls manuell, aller Gesichter und Autokennzeichen – haben die obersten Richter ganz im Sinne von Google entschieden. Es genüge, wenn der IT-Konzern die Street-View-Bilder, welche die Verpixelungssoftware nicht oder zu wenig verwischt hat, auf Verlangen nachträglich von Hand unkenntlich macht. Dies ist äusserst selten notwendig. Erstens weil die automatische Verpixelung zu 99 Prozent erfolgreich ist und zweitens, weil die Möglichkeit, im Street-View-Bildfenster auf den Button «Ein Problem melden» zu drücken, nur in homöopathischen Dosen genutzt wird.

Unabhängig vom Gebaren des Weltkonzerns und Internetpioniers darf festgehalten werden, dass das Urteil der höchsten Schweizer Richter von Realitätsnähe zeugt. In Zeiten, da die Justiz von der Bevölkerung seit Jahren als abgehoben kritisiert wird (Raserurteile!), kann man für einmal überhaupt nicht von weltfremden Richtern sprechen.

Im Gegenteil: Sie haben gesunden Menschenverstand walten lassen. Warum? Weil sie implizit anerkennen, dass der Google-Dienst Bilder zeigt, die nur auf öffentlichen Plätzen geschossen werden. Weil sie das Bemühen von Google sehen, wenigstens auf Street View die Privatsphäre schützen zu wollen und weil sie akzeptieren, dass es auch im Internet keine hundertprozentige Sicherheit gibt – eine vollständige Verpixelung kann auch durch die manuelle Nachbearbeitung nicht garantiert werden. Anderseits wird Google durch das Urteil in die Pflicht genommen, die Anonymisierungssoftware laufend zu verbessern. Und, nicht zu vergessen: Das Recht am ei­genen Bild bleibt ein zentraler Teil des Persönlichkeits­schut­zes.

Bemüht man sich der Analogie zum Fussball, darf man beim Bundesgericht von einem «unauffälligen Schiedsrichter» sprechen. Und ein solcher kommt bekanntlich immer gut an. Alle fühlen sich ernst genommen und niemand fühlt sich benachteiligt.

Jedenfalls bis jetzt. Sollte der amerikanische Internetmulti überheblich werden (und zum Beispiel die 2010 gestoppten Street-View-Kamerafahrten schnellstmöglich wieder aufnehmen), dürfte das «Don't be evil»-Motto nicht mehr nur von Datenschützern als blanker Hohn interpretiert werden.

Erstellt: 08.06.2012, 14:08 Uhr

80

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80 Kommentare

Peter P. Odermatt

08.06.2012, 12:07 Uhr
Melden 154 Empfehlung 1

Meiner Meinung nach hat hier der Datenschutzbeauftragte überwiegend gewonnen, nicht Google. Antworten


Andreas Steiner

08.06.2012, 11:16 Uhr
Melden 137 Empfehlung 0

Ja, wieder einmal kuscht man vor den Mächtigen oder anders gesagt mit Geld gewinnt man oft. Oder das schöne Märchen, Google müsste Streetview abschalten ist ein Märchen, dass immer geglaubt wird Antworten



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