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«Was Ihnen gehört, bleibt Ihres»

Von Michael Liedtke, DAPD. Aktualisiert am 27.04.2012

Die Zeiten, in denen die Nutzer Google - dem Konzern mit dem inoffiziellen Motto «Don't be evil» (Sei nicht böse) - blind vertraut haben, sind offenbar vorbei.

Garantiert, dass der Nutzer im Besitz aller intellektuellen Eigentumsrechte bleibt, die er an den Inhalten besitzt: Internetkonzern Google.

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Bild: AFP

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Die Zeiten, in denen die Nutzer Google (GOOG 699.97 -0.09%) - dem Konzern mit dem inoffiziellen Motto «Don't be evil» (Sei nicht böse) - blind vertraut haben, sind offenbar vorbei. Noch am selben Tag, als Google am Dienstag seine Online-Festplatte Google Drive für die Nutzer freigab, sorgten die Nutzungsbedingungen im Internet für Aufregung.

Technik-Blogs und Twitter-Nutzer nahmen die Bestimmungen unter die Lupe und entdeckten Passagen, die danach klangen, als würden alle auf Google Drive gespeicherten Daten automatisch zum geistigen Eigentum des Suchmaschinenkonzerns. Wie sich herausstellte, waren diese Sorgen wahrscheinlich unbegründet.

Speichern, hosten, reproduzieren

Die in den englischen Nutzungsbedingungen enthaltenen Bestimmungen sind offenbar juristische Standardformulierungen, die Google die notwendigen Rechte einräumen, um die angepriesenen Dienste auch durchführen zu können. Die Art und Weise, wie Google in seinen Datenzentren die von Nutzern hochgeladenen Daten speichert und verarbeitet, erfordert die Rechte, die Dateien zu «speichern, auf Servern zu hosten und zu reproduzieren». Wenn ein Kollege eines dieser Dokumente öffnet und es in einer anderen Sprache lesen oder Anmerkungen machen will, benötigt Google die Rechte, es zu «übersetzen, anzupassen und andere Veränderungen durchzuführen».

Selbst für alltägliche Vorgänge wie das Anschauen eines Videos oder das Herunterladen eines Textdokuments in einem Internetcafé benötigt Google die Rechte, die Inhalte «öffentlich aufzuführen» und «öffentlich zugänglich zu machen». Das bedeutet allerdings nicht, dass Google die Arbeit eines Drehbuchautors, der ein Skript bei Google Drive hochgeladen hat, nimmt und daraus einen Film macht - selbst wenn die juristischen Formulierungen den Anschein erwecken, als dürfte Google das.

Einräumung der umfangreichen Rechte ein notwendiges Übel

«Unsere Nutzungsbedingungen ermöglichen uns, Ihnen die Dienste anzubieten, die Sie wollen - wenn Sie sich also dazu entscheiden, ein Dokument mit anderen zu teilen oder es an einem anderen Gerät öffnen, können Sie dies tun», teilte Google am Mittwoch mit.

Doch selbst scharfsinnige Leser der Nutzungsbedingungen können von den undurchsichtigen juristischen Formulierungen verwirrt werden. Die Konfusion über die Nutzungsbedingungen Googles gingen vor allem von einer Textpassage aus, in der steht, dass jeder, der Inhalte auf Google Drive hochlädt, dem Konzern «eine weltweite Lizenz zur Nutzung, Speicherung, Reproduktion, Modifikation, Herstellung davon abgeleiteter Werke (wie sie aus Übersetzungen, Adaptionen und andern Veränderungen resultieren, die wir machen, damit Ihre Inhalte besser mit unseren Diensten zusammenarbeiten), Kommunikation, öffentliche Aufführung und Verteilung» der Daten einräumt.

Für die «New York Times» war diese Passage Anlass zur Sorge genug, um ihre rund 1000 Mitarbeiter in den Redaktionen zu warnen. Sie sollten keine Dateien auf dem Google Drive ablegen, bis man besser verstehe, was es mit den juristischen Folgen der Nutzungsbedingungen auf sich habe, hiess es.

Google garantiert Unversehrtheit der Eigentumsrechte

Die ganze Aufregung wäre aber wohl kaum entstanden, wäre der vor der umstrittenen Passage stehende Absatz genauso aufmerksam gelesen worden. Dort schreibt Google: «Sie bleiben im Besitz aller intellektuellen Eigentumsrechte, die Sie an den Inhalten besitzen. Kurz: Was Ihnen gehört, bleibt Ihres.»

Ein weiterer Punkt, der in der Aufregung übersehen wurde, war, dass ähnliche Bestimmungen bereits seit dem 1. März für andere Google-Dienste gelten, ohne dass sich jemand gross daran gestört hätte. Auch andere Anbieter von Cloud-Diensten wie Microsofts Skydrive oder Dropbox haben ähnliche Passagen in ihren Nutzungsbedingungen. Die Lizenzanforderungen sind «ein Produkt eines Urheberrechts, das in unserer modernen Welt nicht länger funktioniert und keine bösen Absichten von Google», urteilt so auch die für die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation tätige und auf Urheberrecht spezialisierte Anwältin Corynne McSherry.

In den deutschen Nutzungsbedingungen von Google ist die Formulierung deutlich weniger missverständlich als im englischen Text. Dort steht, die Einräumung der Rechte erfolge «ausschliesslich zum Zweck der Erbringung des jeweiligen Dienstes und lediglich in dem dafür nötigen Umfang».

( Googles Nutzungsbedingungen für Deutschland: http://url.dapd.de/SMHJrn )

(Michael Liedtke ist Korrespondent der AP)

dapd/T2012042403659/236/kk/sü (Bernerzeitung.ch/Newsnet)

Erstellt: 27.04.2012, 08:30 Uhr

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