«Sind Sie sich über den Ernst Ihrer Lage im Klaren?»

Von Anatol Heib. Aktualisiert am 11.09.2009 43 Kommentare

Deutsche Inkassobüros schüchtern zunehmend auch Schweizer ein, die Software aus dem Internet geladen haben – mit unzimperlichen Methoden. Konsumentenorganiationen warnen vor der Masche.

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Dicke Post: Nach etlichen Mahn-Mails verschickt Proinkasso Schweizer Konsumenten sogar eingeschriebene Briefe.

   

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Tipps gegen die Kostenfalle

- Nutzen Sie Programme, die vor solchen Seiten warnen. «Computerbild» bietet eine solche Software an.
- Achten Sie darauf, ob irgendwo links, rechts oder unten versteckt auf einer Internetseite von Preisen oder Kosten die Rede ist.
- Vorsicht bei Begriffen wie «kostenlos» - erst recht, wenn persönliche Angaben verlangt werden.
- Lassen Sie sich beraten, falls Sie in eine Abofalle getappt sind. Das Konsumentenforum (www.konsum.ch) hilft kostenlos und ist neutral. Rat erteilt auch die Stiftung für Konsumentenschutz (www.konsumentenschutz.ch)

Beispiele von Kostenfallen
- sudoku-welt.com
- opendownload.de
- fix-downloaden.com
- win-loads.net
- vorlagen-archiv.com
- grusskarten-versand.com
- basteln-heute.com
(Quelle: Deutsche Verbraucherzentrale)

S. T.* ahnt nichts Böses, als sie die kostenlose Bürosoftware Open Office auf ihren Laptop herunterlädt. Wenig später beginnt der Ärger: Die Proinkasso GmbH aus dem deutschen Hanau fordert sie in einer E-Mail auf, 173,21 Euro zu überweisen. S. T. hat die Software auf Fix-downloaden.com heruntergeladen - und ist in die Kostenfalle getappt. Beim Angebot handelt es sich um eine der typischen Kostenfallen-Websites, wo Nutzer beim Download plötzlich kostenpflichtige Abo-Verträge eingehen oder zu anderen Zahlungen verpflichtet werden. Die Betreiber werben auf Opendownload.de und unzähligen weiteren Sites mit vermeintlichen Gratis-Downloads von Software, Grusskarten, Backrezepten, Horoskopen und anderen Dingen. Hinter den Seiten, aufgelistet von der deutschen Verbraucherzentrale (siehe Link), stehen meist Unternehmen aus Grossbritannien und Deutschland.

Persönliche Angaben verlangt

Der Trick ist immer derselbe: Vor dem Herunterladen müssen Nutzer «nur» ein Formular mit ihren Angaben ausfüllen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen. Die AGB, in denen plötzlich von Kosten die Rede ist, werden oft klein gedruckt und unauffällig am Rand der Internetseite platziert, sind manchmal sogar nur über einen diskreten Link abrufbar. Dagegen wird mit Farben, Bildern oder Aussagen wie «gratis» oder «Jetzt downloaden» grossflächig für den Download geworben.

«Wir haben täglich mit solchen Fällen zu tun und erhalten pro Jahr mehrere Hundert Beschwerden», sagt Muriel Uebelhart, Geschäftsführerin, des Schweizer Konsumentenforums. Bei der Hälfte aller Anfragen ginge es nur um solche Angebote. Wie viele in die Falle tappen, zeigt das Beispiel Opendownload.de. Open Office wurde dort 114'180-mal heruntergeladen. Die deutsche Verbraucherzentrale schätzen, dass in den letzten Jahren in Deutschland, Österreich und der Schweiz bereits Hunderttausende Konsumenten in die Kostenfalle getappt sind und plötzlich ein Abo gelöst haben. Weil die Seiten oft auch belanglose Inhalte anbieten, die im Netz zuhauf gratis erhältlich sind, denken viele Nutzer gar nicht daran, dass hier Kosten entstehen könnten.

Urkundenfälschung vorgeworfen

Die Betreiber der Seite scheuen keinen Aufwand, um ihre Geschäfte durchzuziehen: Haben sie genug Adressen für eine Mahn-Welle gesammelt, ändern sie manchmal sogar Details der Seite: Plötzlich sind dann deutliche Angaben zur Kostenpflicht zu sehen. «So meinen die Konsumenten, sie hätten es beim ersten Mal übersehen», sagt Uebelhart. Kaum jemand wisse später noch, wie er auf die Seite gelangt sei. Die dubiosen Angebote findet man via Google, sie sind im Web gut verlinkt und werden auch in Spam-Mails beworben.

Haben die Betreiber erst einmal die persönlichen Angaben der Nutzer, kommen die Inkassobüros ins Spiel - wie das bei Leserin S. T. der Fall war. Sie reagiert nicht auf die Forderung, die Eintreiber lassen nicht locker und verschicken regelmässig weitere Nachrichten. Der Ton wird immer aggressiver. «Sind Sie sich wirklich über die Ernsthaftigkeit Ihrer Lage im Klaren?», schreibt Proinkasso am 8. August in einer Mail an S. T., die Bernerzeitung.ch/Newsnet vorliegt. Doch damit nicht genug: «Zuletzt erhielt ich sogar einen eingeschriebenen Brief», erzählt die Leserin. Doch auch davon liess sie sich nicht beeindrucken und drohte den Mahnern schliesslich mit dem Konsumentenschutz. Seitdem hat sie nichts mehr gehört.

Auf keinen Fall zahlen

Die wochenlange, teils monatelange Belästigung hat Methode: Die Leute werden damit eingeschüchtert und unter Druck gesetzt. Manchmal werde ihnen sogar Urkundenfälschung vorgeworfen, weil sie das Internetformular nicht korrekt ausgefüllt hätten. Auf keinen Fall solle man aber bezahlen, so Uebelhart. «Wer das tut, akzeptiert den Vertrag.»

Sie rät eher, gar nicht erst auf die Forderungen zu reagieren und allenfalls eine Konsumentenorganisation zu kontaktieren. Zwar erhalte man weiter Korrespondenz, aber irgendwann würden die Inkassobüros aufgeben. «Uns ist jedenfalls kein Fall bekannt, bei dem es dann auch wirklich zu einer Betreibung kam.» Für Konsumentenorganisationen ist klar, dass der Vertrag unter täuschenden Bedingungen zustande gekommen ist. Trotzdem wirkt die Drohkulisse: In der Schweiz bezahlen laut Uebelhart viele Konsumenten die Rechnung - aus Angst, dass es sonst noch schlimmer wird. Wie viele genau nachgeben, ist unklar.

Preis nicht in AGB verstecken

Nach Auskunft des Juristen beim Schweizer Konsumentenforum muss auf den Internetseiten der Preis gleich gross angeschrieben sein, wie der Text mit dem Anmeldebutton (auf dem steht, dass es gratis ist). Ebenso darf der Preis nicht ganz unten auf der Seite erscheinen und auch nicht in den AGB versteckt sein. Oft sei die Registrierung gratis, der Gebrauch der Dienstleistung aber nicht. Da werde absichtlich falsch formuliert.

Die Inkassobüros beschäftigen bereits Gerichte: In Deutschland verurteilte das Amtsgericht Karlsruhe Anfang September eine Inkasso-Anwältin zu Schadenersatz. Sie verschickt im Auftrag eines Grusskarten-Anbieters Mahnbescheide. Der Vorwurf des Amtsgerichts: Beihilfe zum versuchten Betrug. Vor Gericht kam der Fall, weil ein Rechtsanwalt und seine Mandantin, eine Geschäftsfrau, gegen die die Inkasso-Anwältin klagten, die täglich bis zu 10'000 Euro eintrieb.

Die Richter urteilten auch, dass für die Aboseiten keine zivilrechtliche Forderung bestehe, da es für den normalen Verbraucher überhaupt nicht erkennbar gewesen sei, dass das Angebot etwas kosten soll. Ein solches Vorgehen von Internetseiten-Betreibern bezeichnet das Amtsgericht als Beihilfe zum versuchten Betrug.

*Initialen von der Redaktion geändert (Bernerzeitung.ch/Newsnet)

Erstellt: 11.09.2009, 11:53 Uhr

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43 Kommentare

Margo Schwarz

10.09.2009, 17:06 Uhr
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auch mich hat man so reingelegt,ich habe bis zuletzt nicht reagiert bis die aufgegeben haben. Antworten


Martin Mayer

10.09.2009, 16:56 Uhr
Melden

Sicher - diese Abzockerei ist schlecht. Allerdings sind die Betroffenen nicht ganz unschuldig. Man gibt doch nicht einfach überall seine (richtigen) Daten an. Meine Daten gebe ich grundsätzlich nur an, wenn ich etwas kriegen möchte (per Post). Alle anderen brauchen grundsätzlich keine Daten. Wieso ist eine Postadresse für den Download eines DivX Players nötig? Ergo Daten nicht angeben. Antworten



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