Leserbriefe vom Dienstag, 23. Februar
Ausgabe vom 3. Februar: «Der Trumpf sticht nicht mehr»
Welch ein Skandal
Das Schweizer Bankgeheimnis wird von Regierung, Parlament (bürgerliche Seite) und Volk mehrheitlich in Schutz genommen. Ist es denn richtig, wenn mit diesem Konstrukt die Möglichkeit geboten wird, zulasten befreundeter Staaten und der Schweiz selber Steuern zu hinterziehen? Tausende Ausländer und Schweizer benützen diese Möglichkeit seit Jahrzehnten. Ist ein solches Bankengesetz gerecht und rechtsstaatlich? Das Ausland und die Schweiz wurden in den vergangenen Jahren um Millionen Franken betrogen. Welch ein Skandal! Dieser Aspekt des Bankgeheimnisses wird unverständlicherweise verschwiegen. Endlich wird die Schweiz gezwungen , Vernunft anzunehmen. Die Schweizer Banken mussten?wegen nachrichtenloser Vermögen durch die USA zur Räson gebracht werden. Die Schweiz, ein Musterstaat?
Josef Brunner, Schwarzenburg
Ausgabe vom 3. Februar: «Ich verstehe die Schweiz nicht»
Knüppeldick
Datenklau ist ein schweizerisches Phänomen, in den EU-Staaten gibts das nicht. Übrigens: Auch nach Abschaffung des Bankgeheimnisses bleibt die Privatsphäre gewahrt, Privatsphäre und Steuerbetrug sind zwei Paar Schuhe. Vielleicht fangen Datenklauer an, Steuerbetrüger direkt zu erpressen, wir würden es nicht merken. Wenn aber Russland, China, Japan, Indien, Staaten aus Südamerika, Afrika und dem arabischen Raum merken, dass ihre dicksten Fische Geld in der Schweiz verstecken und da was zu holen ist, dann kommt was auf uns zu – dann kommts knüppeldick!
Theodor Rüetschi, Niederbipp
Ausgabe vom 1. Februar: Ein Anwalt für die Katz?
Tiere sind Lebewesen
Was versteht der Bundesrat unter Lebewesen, wenn er die Tierschutzanwalt-Initiative als «unnötig und überflüssig» bezeichnet? Meines Erachtens sind Menschen und Tiere Lebewesen. Gerade weil die brutale Tierquälerei zugenommen hat, brauchen wehrlose, gequälte Tiere einen Tierschutzanwalt.
Edith Rusli, Wabern
Furcht der Tierquäler: Ausgabe vom 17. Februar
«Gutmenschentum reicht nicht»
Was bringt denn ein Gesetz, das nicht durchgesetzt werden kann? Nichts! Genau das ist das Problem beim Tierschutzgesetz. Da sich Tiere vor Gericht nicht vertreten können, kommen die Täter jeweils glimpflich davon. Oder wieso bekommt ein Tierquäler unter Umständen nur eine lächerliche Busse? Damit das Tierschutzgesetz auch vor Gericht konsequent umgesetzt wird, braucht es den Tierschutzanwalt. Das Beispiel im Kanton Zürich beweist, dass dieser die effizienteste und kostengünstigste Lösung ist um die Tiere zu schützen und den Tierschutz vor Gericht einzuhalten. Wer nichts zu verstecken hat, braucht den Tierschutzanwalt auch nicht zu fürchten. Tierquäler haben diese Furcht aber zu Recht, da sie es vor Gericht dann mit einem Fachmann zu tun bekommen.
Die daraus resultierenden Urteile und das Wissen, dass es den Tieranwalt als Wächter der Tiere gibt, werdeneine stark präventive Wirkung erzielen.
Adrian Durtschi, Bern
Ausgabe vom 20. Februar: «Lumengo muss vor Richter»
Eigennützig
Es ist schön zu wissen, dass es Volksvertreter wie Ricardo Lumengo gibt, die Neuwählende und Personen, die vom Wahlprozedere überfordert sind, uneigennützig unterstützen.
Vielleicht sind diese Leute nur überfordert, Ricardo Lumengo ihre Stimme zu geben, und er könnte überfordert sein, eigene und fremde Stimmzettel zu unterscheiden, da er nach seinen eigenen Angaben als Jurist nicht alle Artikel in allen Rechtsgebieten kennt.
Otto Wenger, Münsingen
(Berner Zeitung)
Erstellt: 22.02.2010, 16:40 Uhr




