Die grosse Lüge bei den Sparlampen
Die Sparlampe: keine valable Alternative zur Glühbirne? (Bild: Urs Baumann)
Ausgabe vom 10. Februar. «Verdacht: Sparlampen strahlen stärker als vermutet»
Grosse Lüge
2. Bei der Herstellung von Sparlampen wird viel Energie verbraucht – eventuell sogar aus Kohle- oder Ölkraftwerken. Sie stammen oft aus Oststaaten sowie China.
3. Die Entsorgung ist fragwürdig. Sie enthalten, im Gegensatz zu Glühbirnen, hochtoxische Stoffe wegen der eingebauten Elektronik sowie Quecksilber in den Leuchtspiralen.
4. Dass BFE und BAG die neueste Studie noch unter Verschluss halten, weckt Zweifel und Misstrauen. Hat unser Staat Angst vor der Wahrheit?
5. Dass wir mit Sparlampen keine Energie sparen, ist das eine; dass wir uns mit Sparlampen im Wohnbereich auch aus optischer und wohnlicher Sicht in eine Sackgasse begeben, das andere.
Werden wir vernünftig und lassen uns nicht von sogenannten «Fachverständigen» an der Nase herumführen! Ich werde mir mit gutem Gewissen einen Lebensvorrat an Halogen- und Glühbirnen zulegen. Diese in eine Fassung zu schrauben kann mir niemand verbieten.
Manfred von Gunten, Niederscherli
Freiwillig vorgeprescht
Abgesehen von dem sehr unguten Gefühl, dass wir in der Sache der Energiesparlampen völlig freiwillig vorgeprescht sind, bevor irgendjemand aus der EU Forderungen an uns herantrug, stelle ich mir jetzt angesichts der Aussage, dass Neuseeland das Glühlampenverbot wieder gekippt hat, die Frage, was denn Neuseeland von der Schweiz unterscheidet?
Iris Erdenbrink, Monmelon
Ausgabe vom 4. Februar. «Filmbranche. ‹Sennentuntschi› ist über den Berg»
Unerhört
Für den Film «Sennentuntschi» hat das Bundesamt für Kultur (BAK) den stolzen Betrag von einer Million Franken gesprochen. Da soll noch einer kommen und erwähnen, dass beim Bund gespart werde. Diese grosszügige Geste des Bundes freut sicher die Steuerzahler!
Peter Gauch, Schmitten
Ausgabe vom 9. Februar. «Vierte Säule»
Staatliche Raubritter
Staatlich verordnetes Raubrittertum könnte man dieses Gesetz nennen. Aber man muss doch auch das Positive sehen. Noch dürfen wir die Steuererklärung ohne Beizug eines Notars direkt im Computer der Steuerverwaltung einreichen. Nicht einmal eine notariell beglaubigte Unterschrift braucht es auf der Steuererklärung. Das spart übrigens, wie wir Steuerzahler alle bemerkt haben, enorm Kosten. Wird doch ständig beim Kanton Personal abgebaut, weil weniger Arbeit anfällt! Oder täusche ich mich da? Und ein Erbschaftsinventar ist ja so viel komplexer als eine Steuererklärung!
Aber Notare haben noch mehr Pfründen: Auch ein Haus verschreiben braucht zwingend einen Notar, oder zumindest
bei den heutigen Textverarbeitungssystemen eine Notariatsgehilfin mit Computerkenntnissen zum Notartarif. Zu beachten ist auch, dass die Notariatskosten fast immer abhängig sind vom Geldbetrag, um den es geht (und der Kanton garniert dann noch die Handänderungssteuer, ohne Gegenleistung). Da haben wir technisch orientierten Personen tatsächlich eine Chance verpasst. Analog müsste es ein Gesetz geben, das die Installation von Software zwingend durch einen Computerfachmann erforderlich macht. Die Kosten wären abhängig von der Grösse der Harddisk. Absurd?
Es wäre an der Zeit, bei den Notaren zu Fallpauschalen zu wechseln, solchen, welche einen Bezug zum realen Aufwand haben! Vor allem dann, wenn ein gesetzlicher Zwang vorliegt.
Peter Thoma, Jaberg
Alter Zopf
Stellen Sie bitte dem Regierungsrat noch diese Fragen:
Wie berechnet der Notar sein Honorar? Warum haben wir Berner diese Vorschrift, und mit welcher Begründung? Wie könnten wir Berner diesen Zopf abschneiden? Gibt es eine Möglichkeit, diese Vorschrift zu umgehen? Besten Dank für den Artikel!
Peter Christensen, Köniz
Abstimmung vom 7. März. Tierschutzanwalt
Zu oft verharmlost
Tierquälereien werden in der Schweiz immer noch viel zu oft verharmlost, kaum strafrechtlich verfolgt und meist mit läppischen Bussen geahndet. Dass Verstösse gegen das Tierschutzrecht sogenannte Offizialdelikte sind, deren Anzeige von den Behörden zu Protokoll genommen und verfolgt werden müssen, wird immer noch zu wenig beachtet. Ein Gesetz ist nur so gut wie sein Vollzug. Die Tierschutzanwalt-Initiative ist also keinesfalls unnötig und überholt. Tierquäler gehören zur Verantwortung gezogen: Diese Forderung gilt uneingeschränkt für die ganze Schweiz! Darum ein Nein zum Kantönligeist und ein klares Ja zum Tierschutzanwalt.
Sabine Umbricht-Vonlanthen, Geschäftsleiterin AnimalFree Research, Zürich
Ausgabe vom 30. Januar. «Kanton Bern. ‹Rumoren› in Frauenvereinen»
Blick zurück ohne Zorn
Unter diesem Titel wird der Dachverband Schweizerischer Gemeinnütziger Frauen (SGF) an den Pranger gestellt. Schade, dass die offenbar schwelenden Probleme nicht direkt kommuniziert wurden. Missverständnisse hätten vermieden werden können. Die Aufgaben der lokalen Frauenvereine und des SGF ergänzen sich.
Der Dachverband bündelt die Kräfte. Er bringt die Anliegen
der Gemeinnützigen in die schweizerischen Gremien. Er pflegt ein dichtes Netzwerk mit zielgleichen Organisationen. Er ist ein Unternehmen, das sich einsetzt für gemeinsame grosse Projekte. Kantonale Zusammenschlüsse sind Teil des SGF, gegründet als «horizontale Vernetzung». Sie werden vom Dachverband informiert, unterstützt und beraten. Finanziert ist der Aufwand durch die SGF-Mitgliederbeiträge. Eine gute Reaktion auf diese Tatsache wäre ein Eintritt in den SGF.
Renata Böhi-Reck, bis Juni 2009 Zentralpräsidentin SGF, Frauenfeld
Bundesrat Merz und das Bankgeheimnis
Prügelknabe
Es ist eigenartig: Nicht die Abzocker und Hasardeure führender Banken, die den Schlamassel rund um das Bankgeheimnis produziert, den Ruf der Schweiz in Misskredit gebracht und sich bereits von der Bühne verabschiedet haben, werden von Medien und Politiker kritisiert. Vielmehr hacken sie vorzugsweise auf Bundesrat Merz herum, der ehrlich, unbeirrt und mit viel zeitlichem Aufwand darum bemüht ist, den von andern angerichteten Grossschaden zu beheben.
Analog war es vor Monaten im Fall Libyen: Nicht der unberechenbare, gewalttätige Diktator Ghadhafi, der seit eineinhalb Jahren mutwillig zwei Schweizer in Geiselhaft hält, stand vorab im Fokus der Kritik unserer Medien und Politiker, sondern wiederum Bundesrat Merz, der beherzt versuchte, die beiden Männer endlich zu ihren Familien heimzuholen. Ihm wurde deshalb hämisch Dilettantismus, ja sogar landesschädigende Tätigkeit vorgeworfen. Heute schweigen die damaligen Kritiker.
Urs Amiet, Spiez
Ausgabe vom 4. Februar. «Eltern vergleichen die Schulzeit ihrer Kinder mit der ihren»
Keine neuen Regeln
Etienne Bütikofer vergleicht den Elterneinfluss auf die Volksschule mit einem Fussballspiel. Früher seien die Eltern Zuschauer gewesen, heute seien sie Mitspieler auf dem Fussballfeld. Deshalb müssten neue Regeln definiert werden, und zwar so: «Wir Lehrer bestimmen diese Regeln.» Das Bild vom Fussballspiel ist deshalb falsch gewählt, weil auf einem Spielfeld die Regeln klar definiert sind (FIFA) oder; im Bildungsbereich sind es die kantonalen Regeln (VSG etc.). Es bedarf deshalb keiner neuen.
Um im Bild zu bleiben: Ich habe den Eindruck, dass vielerorts genau das Gegenteil eingetreten ist, sich die Spieler (Lehrpersonen) immer wieder im Zuschauerbereich aufhalten und dort Regeln definieren wollen. Beispiele aus dem Alltag (nicht nur dem Stettler) zeigen, dass etwa Schulleitungen vorschreiben, dass die Schülerschaft auf dem Schulweg kein Velo oder Töffli benutzen darf, obwohl der Schulweg im Kompetenzbereich der Eltern liegt. Gleiches gilt für die Freizeit. Schüler können also von den Lehrpersonen nicht gezwungen werden, in ihrer Freizeit Artikel für ein Hilfswerk zu verkaufen. Ebenso wenig passt die Bestrafung (Nachsitzen) eines Schülers, der beim Passieren des Schulhauses am Sonntag (!) beim Rauchen erwischt wird.
Es bedarf seitens der Schulleitungen und der Lehrpersonen einer Standortbestimmung, damit die geregelten Kompetenzbereiche eingehalten werden. Gleiches gilt auch für die Eltern. Sind beiden Seiten die Grenzen klar kommuniziert, wird es zu weniger Ärger, Reibereien, Missverständnissen und Aggressionen kommen.
Roland Menzi, Stettlen
Abstimmung vom 7. März. BVG. Umwandlungssatz
Überstürzt
Die heute gut belegte Erhöhung der Lebenserwartung wurde in der letzten BVG-Revision mit der Senkung des Umwandlungssatzes von 7,2 auf 6,8% bereits berücksichtigt. Die Versicherer brauchen Statistiken zu ihren Gunsten! Es darf nicht mit viel zu tiefen Renditeerwartungen operiert werden, die in keiner Weise den bisherigen Erfahrungen entsprechen. Bevor der Umwandlungssatz angepasst wird, muss die Zuteilung der Gewinne der Lebensversicherer an die versicherten Arbeitnehmenden (die sogenannte Legal Quote) klar geregelt werden. Heute versickern pro Jahr mehrere 100 Millionen Franken aus der beruflichen Vorsorge in der Versicherungswirtschaft. Das alles macht diese Vorlage zu einem leichtfertigen und für die Arbeitnehmenden inakzeptablen Rentenabbau. Für die Jungen müssen flexiblere Modelle erarbeitet und umgesetzt werden, denn diese Solidarität mit den Jungen liegt mir sehr am Herzen! Deshalb Nein zum überstürzten Rentenabbau.
Eduard Flury, Lommiswil
Ausgabe vom 9. Februar. «Leid durch Armeewaffen»
Objektiv?
Nur wer den Artikel genau liest, stellt fest, dass in einem Viertel der Familiendramen Armeewaffen benutzt wurden. Der Rest oder zirka 75 Prozent stammten aus Privatbesitz oder waren unbekannten Ursprungs. Jedes Tötungsdelikt ist eines zu viel und muss mit allen Mitteln verhindert werden. Aber es wäre schön, wenn bei einem Bericht über ein solch trauriges Thema die Schlagzeile neutral verfasst und nicht einmal mehr versucht würde, die Schweizer Armee in ein schlechtes Bild zu rücken.
Franz Burkhalter, Unterseen
(Berner Zeitung)
Erstellt: 11.02.2010, 17:47 Uhr




