Tipps gegen Belästiger

Von Franziska Zaugg. Aktualisiert am 02.09.2010

«Was kann ich tun, wenn ich via Handy bedrängt werde?» Bruno Lüthi, Sicherheitsberater bei der Kapo Bern, hat Infos parat.

Unangenehme SMS: Wer seine Natelnummer einem breiten Publikum zur Verfügung stellt, läuft Gefahr, via Handy belästigt zu werden.

Unangenehme SMS: Wer seine Natelnummer einem breiten Publikum zur Verfügung stellt, läuft Gefahr, via Handy belästigt zu werden.
Bild: Keystone

Der Fall: BZ-Leserin Maria J.* ist verärgert und ratlos: «Eigentlich wollte ich in der Rubrik ‹SMS› nur meine Gitarre verschenken. Doch auf meinen Aufruf meldete sich auch ein Absender, der mir per SMS mehrmals zweideutige Angebote machte. Was soll ich tun?» – Maria J. steht mit diesem Problem nicht alleine da. Immer wieder melden sich Leser, vorwiegend Leserinnen, beim «BZ-Forum» und beschweren sich über solche Vorfälle.

Wer seine Natelnummer in der Rubrik «SMS» angibt, stellt diese einem breiten Publikum zur Verfügung. Dabei muss man sich bewusst sein, dass die Nummer von Dritten für eine unerwünschte Kontaktaufnahme missbraucht werden kann. Bruno Lüthi, Sicherheitsberater bei der Kantonspolizei Bern, gibt Tipps, wie man sich präventiv schützen und was man im Belästigungsfall tun kann:

Präventiv

Nehmen Sie Anrufe mit unterdrückter Nummer nicht entgegen. Hinterlassen Sie keine alternativen Kontaktmöglichkeiten auf der Mailboxansage. Geben Sie keine Informationen über sich selber heraus.

Businessnummern sind Rufnummern, die mit 0900, 0901 oder 0906 beginnen und deren Verbindungspreise unter Umständen sehr teuer sind. Sie können solche Nummern sperren lassen. Weiter können die Inhaber von Businessnummern auf der Internetseite des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) eingesehen werden (www.bakom.admin.ch).

Bei Belästigung

Nehmen Sie mit dem Absender keinen Kontakt auf (weder per SMS noch telefonisch).

Bewahren Sie die SMS als Beweis auf.

Sie können Strafanzeige erstatten (Artikel 179 Strafgesetzbuch: «Wer aus Bosheit oder Mutwillen eine Fernmeldeanlage zur Beunruhigung oder Belästigung missbraucht, wird auf Antrag mit Busse bestraft.»).

Bei starker Belästigung die Nummer wechseln (wird vom Anbieter gleichentags oder spätestens am Folgetag ausgeführt). Besitzen Sie eine Prepaidkarte, muss eine neue gekauft werden.

Hinweis

Alle SMS-Nachrichten und Anrufer können zurückverfolgt werden.

Bei weiteren Fragen zum Thema gibt die Sicherheitsberatung der Kantonspolizei Bern unter der Telefonnummer 031 6348281 Auskunft.

*Name der Redaktion bekannt.

(Bernerzeitung.ch/Newsnet)

Erstellt: 02.09.2010, 17:36 Uhr

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