«Nicht, dass Du Dir den Kopf einrennst»
«Mässige Dein Tempo bei Strassenkreuzungen und steige an steilen Strassen lieber ab, als dass Du Dir den Tod holst.» So lautete die Regel Nummer 4 im Fahrausweisbüchlein für Radfahrer vor fast 100 Jahren, das uns Werner Furer, Schulleiter der Primarschule Ittigen, als Kopie zugeschickt hat. Dieses Dokument musste ab 1914, genau wie der heutige Fahrausweis für Autos, per Gesetz immer mitgeführt werden. Damals war es jedoch die Aufgabe des Regierungsstatthalters und nicht des Strassenverkehrsamtes, den Stempel und die Unterschrift unter die Bewilligung zu setzen. Das Permis zum Fahren von Fahrrädern war zweisprachig verfasst und enthielt auf 42 Seiten zahlreiche Verordnungen und Regeln vom Grossen Rat und dem Regierungsrat des Kantons Bern bis zu Gesetzesartikeln des Bundesrates. Seit neustem braucht der Velofahrer bekanntlich nicht einmal mehr eine Vignette. Wäre der heutige Führerausweis für Automobilisten jedoch gleich gestaltet wie das erwähnte Büchlein für Radfahrer aus dem letzten Jahrhundert, die Autofahrer hätten mit der momentanen Anzahl Paragrafen und Gesetzesbestimmungen wohl eine halbe Bibliothek im Handschuhfach.ase
Erstellt: 17.01.2012, 10:20 Uhr
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