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Schulmeisterei im Westside

Aktualisiert am 23.05.2011

«Das Berner Westside-Einkaufszentrum, das darauf bedacht ist, den Kunden in einer angenehmen Atmosphäre die Vorzüge einer schönen Shoppingwelt zu zeigen, schafft es tatsächlich, die guten Erinnerungen am Schluss wegzuwischen.

Korrektur-Hinweis

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So zumindest bei mir am letzten Freitagabend. Nach einem Kinobesuch und anschliessendem Zwischenstopp im ChaCha-Restaurant, haben wir die Parkingausfahrt genommen, wie dies bei vielen vorherigen Besuchen üblich war. An der Barriere angelangt, wollte ich das Parkingticket einschieben, wurde aber aus dem Lautsprecher in vorwurfsvollem und herablassendem Ton gefragt, ob wir eigentlich das Fahrverbot nicht gesehen hätten. Da ich den Signalschildern ‹Ausfahrt› gefolgt war, schien es mir unlogisch, vorsätzlich in ein Fahrverbot gefahren zu sein. Doch nach kurzer Diskussion und der Androhung aus dem Lautsprecher, mein Nummernschild werde notiert, legte ich den Rückwärtsgang ein.

Tatsächlich ist es im Westside so, das eindeutig gekennzeichnete Ausfahrten nur in gewissen Zeiträumen benutzbar sind. Das Fahrverbot fiel mir denn beim zweitem Hinschauen auch auf. Ab 22 Uhr scheint es also im Prestigeprojekt Westside nicht möglich zu sein, alle Ausfahrten zu benutzen. An der Ausfahrt angekommen, wurde ich von der gleichen Lautsprecherstimme schulmeisterlich verabschiedet mit den Worten .

Ein Einkaufszentrum, das laut aktueller gerade einmal auf Platz 20 erscheint und gegenwärtig mit einer baufälligen Badewelt, sollte den guten Service im Einkaufszentrum auch bis zum Schluss durchziehen. Und etwas nettere Barriere-Lautsprecher-Wächter würden auch besser zum an sich stimmigen Einkaufserlebnis passen. Ein freundlicher Hinweis auf unseren Fehler hätte füglich gereicht.» Marc Habegger, Konolfingen

Andrea Grepper-Bauer, Leiterin Kommunikation Neue Brünnen AG/ Westside. nimmt dazu wie folgt Stellung:

«Korrekt ist, dass die Nord-Zufahrt zu unserem Parking ab 22 Uhr geschlossen werden muss, das war eine Auflage der Baubewilligung und diese muss eingehalten werden. Aber , die Art und Weise der Kommunikation war wohl nicht korrekt. Diese darf bestimmt nicht vorwurfsvoll und schon gar nicht herablassend sein. Dafür möchten wir uns entschuldigen. Wir werden diesem Vorwurf nachgehen.»

Erstellt: 23.05.2011, 17:17 Uhr

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