Wie Autoverkäufer ihre Kunden ausbremsen

Von Thomas Müller. Aktualisiert am 08.03.2010 20 Kommentare

Autohersteller werben mit tiefem Spritverbrauch für ihre Fahrzeuge. Dieser stellt sich in der Praxis aber meist als unrealistisch heraus. Können Neuwagenkäufer deshalb Schadenersatz verlangen oder sogar vom Vertrag zurücktreten? Rechtsexperten sind sich uneinig.

Heikle Werbung: Bei Vollbesetzung mit fünf Personen schluckt der Suzuki mehr als 1,4 Liter pro Person.

Sophie Stieger

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So können Käufer Gegensteuer geben

Was tun, wenn das neue Auto mehr Benzin braucht als versprochen?


– Fahren Sie mindestens 3000 Kilometer weit. Erst dann lässt sich der Treibstoffverbrauch zuverlässig ermitteln.

– Notieren Sie bei jedem Tankstopp den Kilometerstand und wie viel Sie getankt haben. Zeigt sich ein deutlicher Mehrverbrauch gegenüber dem Prospekt, informieren Sie sofort schriftlich den Garagisten und verlangen Abhilfe.

– Lässt sich das Problem nicht beseitigen, können Sie Schadenersatz fordern. Der Schaden entspricht den Treibstoffmehrkosten während der Gesamtfahrleistung des Wagens, in der Regel 200'000 Kilometer für Kleinwagen, 300'000 Kilometer für grössere Fahrzeuge. Der TCS berichtet von einem Fall, in dem ein Importeur einem Autokäufer für den Mehrverbrauch 2650 Franken bezahlt hat.

– In krassen Fällen kommt auch eine Rückabwicklung des Kaufs infrage, wobei der Käufer für die Benützung des Autos eine Entschädigung schuldet.

– Streit lässt sich vermeiden, indem man sich schon beim Kauf nach dem realistischen Benzinverbrauch erkundigt. Angaben zu 180 Autos finden sich in der erwähnten Studie des Öko-Globe-Instituts (www.uni-due.de/oekoglobe/index.php > Aktuelle Publikationen > Studie Kraftstoffverbrauch Neuwagen). (thm)

Der durchschnittliche Autofahrer temperiert sein Fahrzeug während sechs Stunden, bevor er es benützt. Er fährt immer allein, ohne Gepäck, und benützt weder Heizung, Lüftung noch Klimaanlage. Musik- und Navigationsgeräte sind ausgeschaltet. Sein Auto, das leichteste Basismodell, ist jederzeit frisch gewartet und mit Sprit sparenden Reifen versehen. Und er beschleunigt nie schneller als in einer halben Minute von 0 auf 100 km/h.

Unrealistische Bedingungen

Ein weltfremdes Szenario. Dennoch ermitteln die Autohersteller unter genau diesen Laborbedingungen den Benzin- und Dieselverbrauch ihrer Fahrzeuge. Das müssen sie auch, denn das Messverfahren ist in einer – branchenfreundlichen – EU-Richtlinie vorgeschrieben. So wundert es nicht, dass unabhängige Tester unter realistischen Bedingungen auf viel höhere Verbrauchswerte kommen: Laut einer Studie des Öko-Globe-Instituts der Universität Duisburg-Essen schluckten die 180 geprüften Wagen pro 100 Kilometer im Durchschnitt ganze 2,3 Liter oder 27 Prozent mehr Treibstoff als deklariert. Unrühmlicher Spitzenreiter war ein Lexus GS 450h mit 61 Prozent plus (siehe Tabelle).

Hierzulande ergab eine TCS-Untersuchung zwar «nur» eine Abweichung von 0,5 bis 1 Liter auf 100 Kilometer. Aber auch ein Mehrverbrauch von 1 Liter geht über die Jahre hinweg ganz schön ins Geld: Bei einer Gesamtfahrleistung von 200'000 Kilometern und einem Benzinpreis von 1.60 Fr. pro Liter fallen Zusatzkosten von über 3000 Franken an – Auslagen, mit denen die wenigsten Neuwagenkäufer rechnen.

«Das ist unrichtig und unlauter»

Doch die Kosten sind nur das eine. Immer mehr Konsumenten achten beim Kauf eines neuen Autos darauf, dass es möglichst umweltschonend ist. Viele sind sogar bereit, für ein sparsameres Modell tiefer in die Tasche zu greifen. Sie fühlen sich getäuscht, wenn sich nach dem Kauf herausstellt, dass der Spritverbrauch deutlich höher ist als im Prospekt angegeben – vielleicht sogar höher als bei ihrem alten Fahrzeug.

Trotzdem unternimmt die Autobranche nichts, um die falschen Erwartungen ihrer Kunden zu korrigieren. Im Gegenteil, in der Werbung treiben gewisse Anbieter die Verbrauchsangaben auf die Spitze:

  • Um auf eine möglichst kleine Zahl zu kommen, warb die Amag im Jahr 2008 für den 7-plätzigen Audi Q7 mit einem Verbrauch von 1,3 Litern «pro Sitzplatz» – und handelte sich damit prompt eine Rüge der Schweizerischen Lauterkeitskommission ein. Wenn schon so geworben werde, sei zusätzlich der Verbrauch bei Vollbesetzung des Fahrzeugs anzugeben, befand die Kommission.

  • Lexus pries sein Hybridmodell RX450h im vergangenen Frühling so an: «Ein V6-Benzinmotor, kombiniert mit einem Elektromotor, erbringt die Leistung eines V8-Aggregats, weist jedoch nur den ungefähren Verbrauch eines Vierzylindermotors auf.» Was die Werbung verschweigt: Beides gleichzeitig ist nicht möglich. Wer die Achtzylinder-Fahrleistungen erleben will, wird den Vierzylinderverbrauch nicht erreichen.

  • In den aktuellen «Suzuki-News» ist bei allen Modellen der Verbrauch «pro Person» angegeben. Beim «New Grand Vitara» etwa, der laut Herstellerangaben 7 Liter Diesel auf 100 Kilometer verbraucht, findet sich ein Piktogramm mit fünf Personen und dem Hinweis «1,4 Liter pro Person» (siehe Bild). «Das ist unrichtig und damit unlauter», kritisiert Rechtsanwalt Arnold Rusch, Lehrbeauftragter an der Universität Zürich. «Wenn das Fahrzeug mit fünf Personen voll besetzt ist, schluckt es sicher mehr als die mit der unrealistischen Messmethode ermittelten 7 Liter – und der Hersteller weiss das.» Hinzu kommt: Beim gross abgebildeten Wagen handelt es sich um das Spezialmodell «100 Anniversary Edition», das laut Kleingedrucktem nicht 7, sondern 9 Liter Benzin auf 100 Kilometer verbraucht. Bild und Verbrauchsangabe pro Person stimmen also nicht überein. Suzuki weist die Kritik zurück: «Unsere Inserate entsprechen zu 100 Prozent den rechtlichen Vorgaben.»

Autoimporteure winken ab

Jurist Rusch hat die Werbung zahlreicher Anbieter unter die Lupe genommen. Sein Fazit: «Viele Autofirmen bejubeln in Inseraten und Prospekten die tolle Fahrleistung und die umfangreiche Zusatzausrüstung ihrer Modelle oder zeigen Vans gefüllt mit Kindern und Gepäck. Die Verbrauchsangabe bezieht sich aber auf eine asketische und einsame Sparfahrt.» Er fordert daher von Autoherstellern und Garagisten, dass sie ihre Kunden auf die zu tiefen Verbrauchswerte gemäss EU-Richtlinie hinweisen – oder dass sie zusätzlich zu dieser unrealistischen Zahl den «wahren Verbrauch» angeben.

Wer es nicht macht, geht ein Risiko ein: «Käufer dürfen die Verbrauchsangaben nach Treu und Glauben so verstehen, dass sie sich auf den Alltagsgebrauch des Fahrzeugs beziehen. Deshalb haben sie meines Erachtens einen Anspruch auf Schadenersatz oder gar auf eine Rückabwicklung des Vertrags, wenn das nicht zutrifft», sagt Arnold Rusch, der die Rechtslage in einem Fachartikel in der Zeitschrift «Jusletter» minutiös untersucht hat. Bei Auto Schweiz, der Vereinigung der Automobilimporteure, will man davon freilich nichts wissen: «Der Verkäufer hat gar keine andere Wahl, als die nach den gültigen Normen gemessenen Verbrauchswerte anzugeben.»

Berner Gericht gab Käufer Recht

Im bisher einzigen Schweizer Gerichtsurteil zu einem solchen Fall entschied der Berner Appellationshof schon Mitte des letzten Jahrhunderts zugunsten des Käufers: Die Angaben zum Benzinverbrauch seien eine Zusicherung, auf die er sich verlassen dürfe. Noch einen Schritt weiter ging das Landgericht Stuttgart im Jahr 2007 im Fall eines E-Klasse-Mercedes: «Auf eine nur theoretische Messung des Kraftstoffverbrauchs muss sich der Kläger nicht verweisen lassen, und zwar selbst dann nicht, wenn ihm bei der Bestellung des Fahrzeugs bekannt gewesen sein sollte, dass die angegebenen Werte auf dem Prüfstand ermittelt wurden. Für ihn ist nur der Verbrauch entscheidend, der beim Einsatz des Fahrzeugs im Strassenverkehr tatsächlich entsteht.»

Allerdings: Meist haben deutsche Gerichte gegen die Käufer entschieden, wie Rusch in seinem Beitrag schreibt. Und auch Schweizer Rechtsprofessoren sind skeptisch. Ernst Kramer von der Universität Basel findet zwar ebenfalls, dass Autohändler verpflichtet werden sollten, ihre Kunden auf die Diskrepanz zwischen dem Messwert gemäss EU-Richtlinie und dem Verbrauch im Alltag hinzuweisen. Von rechtlichen Schritten rät er Käufern aber ab, «weil sie in aller Regel nicht beweisen können, dass sie auf den Autokauf verzichtet hätten, wenn sie gewusst hätten, dass der effektive Benzinverbrauch höher ist als der angegebene». Zu bedenken sei auch, dass Kaufinteressenten dank der Verbrauchsangaben gut beurteilen könnten, wie das ins Auge gefasste Modell, verglichen mit Konkurrenzprodukten, abschneide. «Das ist die Information, auf die es dem Käufer in erster Linie ankommt», so Kramer.

Kunden haben Beweisproblem

Streng mit den Konsumenten ist auch Heinrich Honsell von der Universität Zürich: «Ein Mangel des Autos liegt nicht vor. Es ist allgemein bekannt, dass der nach der EU-Richtlinie ermittelte Messwert vom Prüfstand niedriger ist als der Verbrauch im wirklichen Verkehr.»

Rechtsanwalt Rusch widerspricht: «Die meisten Autokäufer wissen nicht, dass die Verbrauchsangaben im Prospekt im Alltag kaum zu erreichen sind. Und der Verbrauch ist heutzutage für viele Konsumenten ein ausschlaggebendes Kriterium, sonst würden Hersteller nicht damit werben.» Unterstützung erhält er vom Berner Rechtsprofessor Thomas Koller: «Im Grunde hat Herr Rusch Recht. Für einen Käufer könnte es einzig schwierig sein, darzulegen, dass für ihn der Benzinverbrauch derart wichtig war. Aber in der heutigen Zeit müsste es genügen, dass er dies glaubhaft macht.»

Umso mehr wundert sich Arnold Rusch über die Passivität der Schweizer Automobilisten: «Sie schlucken die Kröte, ohne zu murren, dabei sollten sie ihre Rechte kraftvoll einsetzen und sich Gehör verschaffen.»

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 08.03.2010, 04:00 Uhr

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20 Kommentare

Alex Fankhauser

08.03.2010, 11:47 Uhr
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Ich kann mich dem Vorredner anschliessen. Bei beiden Autos komme ich auf Werte unterhalb der Werksangabe. Die Angaben dienen auch mehr dazu, verschiedene Autos miteinander zu vergleichen. Wer absolut gesehen am wenigsten fürs Benzin ausgeben will, sollte sowieso das Basismodell kaufen. Antworten


Beat Müller

08.03.2010, 08:40 Uhr
Melden

Mein Auto hat eine Katalogangabe von 8.0 bis 8.1l. Fahre keine Sparreifen. Fahre mal in der Stadt, mal Autobahn, alles gemischt. Im Winter brauche ich 7 bis 7.5l, im Sommer 6.5 bis 7l. Es geht schon wenn man gleichmässig rollt (grosse Gänge, 1000 bis 1800 Umin, ausserhalb der Autobahn nur kurz höher) und sich nicht scheut, die das erlabute Tempo auch mal durch eine engere Kurve durchzuziehn! Antworten



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