Fahrberater helfen Senioren

Von Christoph Schmutz. Aktualisiert am 07.01.2009

Alles müssen sich Auto fahrende Senioren nicht gefallen lassen. Wenn aber eine Kontrollfahrt droht, tun sie gut daran, einen Fahrberater beizuziehen. In der Schweiz ist die Auswahl gross, es gibt derzeit 130 Fahrberater.

Wer das Alter von 70 erreicht hat, sollte sich als Autofahrer hüten, im Verkehr auffällig zu werden. Schneller als ihnen lieb ist, sehen sich Auto fahrende Senioren nach einem verschuldeten Unfall auf einer vom Strassenverkehrsamt verordneten Kontrollfahrt zur Abklärung der Fahreignung wieder. Eine Kontrollfahrt ist vergleichbar einer abgekürzten Fahrprüfung. Geprüft werden: Verkehrsregelkenntnisse, Fahrzeugbedienung, Spurgestaltung, Tempogestaltung, vorausschauende Fahrweise, Fahrmanöver, Kommunikationsfähigkeit, evtl. Fahren bei Dunkelheit und der Grad der Einsichtigkeit der Testperson. Die Vermutung liegt nahe, dass Verordnungen zu Kontrollfahrten für Senioren zuweilen etwas vorschnell ausgesprochen werden, wie es der Berner Advokat und Verkehrsrechtsexperte Andreas A. Roth ausdrückt. Jedenfalls meint er, dass in den letzten Jahren relativ viele solche Fälle vor Bundesgericht gezogen wurden.

Keine Vorverurteilung

Auch der Morschacher Hansueli Bleiker, ehemaliger Fahrlehrer und Prüfungsexperte im Kanton Zürich, wehrt sich seit Jahren aktiv gegen die Einschätzung «weisses Haar = Gefahr». Tatsächlich besagt das Bundesgerichtsurteil BGE 127 II 129 klar: «Zwar besteht keine grundsätzliche Vermutung, wonach sich ältere Personen nicht mehr als Fahrzeugführer eignen; aus diesem Grund kann eine Kontrollfahrt (VZV 29 I) nicht ausschliesslich aufgrund des Alters angeordnet werden.» Oder mit den Worten von Andreas A. Roth: «Jedenfalls hat das Bundesgericht immer wieder betont, dass die Anordnung eben eine Auffälligkeit im Verkehr voraussetzt, die so beschaffen ist, dass begründete Zweifel an der Fahreignung des Betroffenen bestehen. Gemeint sind unerklärlich dumme Fahrfehler.»

Wichtig scheint hier die letzte Anmerkung. Sonst müsste jeder in einen Unfall verwickelte Autofahrer zu einer Kontrollfahrt aufgeboten werden.

Amtliche Verfügung

Auch ist erwähnenswert, dass eine Kontrollfahrt nicht allein aufgrund von Anschwärzungen Dritter angeordnet werden kann. Es muss schon eine polizeiliche oder ärztliche Feststellung vorhanden sein, die Zweifel an der Fahreignung zulässt. Wer aber eine amtlich verfügte Kontrollfahrt nicht besteht, muss den Führerausweis abgeben und wieder ganz von vorne beginnen, um eine neue Fahrerlaubnis zu erlangen.

Das Aufgebot zu einer Kontrollfahrt kann Senioren auch nach einem Arztbesuch blühen. Autofahrer ab 70 müssen ihre Fahreignung alle zwei Jahre vom Hausarzt abklären lassen. Findet der Arzt gesundheitliche Mängel, die beim Autofahren ein Risiko darstellen, erfolgt eine Meldung ans Strassenverkehrsamt, und dort wird man den Senior zu einer Kontrollfahrt aufbieten.

Um Hausärzten in Zweifelsfällen die Entscheidung zu erleichtern, hat der Schweizerische Fahrlehrer-Verband SFV zusammen mit Hausärzten, wie etwa dem Wiler Arzt Karl Seiler, die Ausbildung zum Fahrberater ins Leben gerufen (www.fahrlehrerverband.ch/Fahrberater). Fahrlehrer werden da mit alterstypischen Defiziten von Autofahrern vertraut gemacht. Ziel der Fahrberatung für Senioren ist es, dem Hausarzt eine Möglichkeit zu bieten, die Fahreignung eines Patienten auch aus praktischer Sicht beurteilt zu haben. In so einem Fall empfiehlt der Arzt seinem Patienten die Fahrt mit einem Fahrberater.

Fahrberater Hansueli Bleiker, einer der Pioniere der Fahrberatertätigkeit, ist der Meinung, dass die Fahrt mit einem Fahrberater nicht nur einem Hausarzt bei der Beurteilung der Fahreignung eines Patienten helfen kann oder sich als Vorbereitung auf eine Kontrollfahrt aufdrängt, sondern auch zuvor uneinsichtige Autofahrer dahin bringen kann, den Führerausweis freiwillig abzugeben.Fahrberater haben keinen offiziellen Status. Sie spielen auch im Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr, Via sicura, keine Rolle. Viel mehr steht da unter anderem zur Diskussion, die Beurteilung der Fahreignung von Senioren nur noch Amts- und Bezirksärzten zu überlassen.

Ein Ratgeber für Auto fahrende Senioren kann für 28.50 Franken bestellt werden bei: Hansueli Bleiker, Postfach 99, 6443 Morschach, oder auf www.autofahrende-senioren.ch. (Berner Zeitung)

Erstellt: 07.01.2009, 09:29 Uhr

[Alt-Text]
Aktuelle Autos auf car4you

Auto

Populär auf Facebook Privatsphäre

Meistgelesen in der Rubrik Auto

Umfrage

Waren Sie schon mal in einem Pfingstlager?




Telefonbuch

Marktplatz