Von der UNO zum Terroristen gestempelt
Von Christof Münger. Aktualisiert am 19.05.2011 13 Kommentare
Dossiers
Artikel zum Thema
- Afghanischer Geheimdienst wusste angeblich von Bin Ladens Versteck
- Im Kopf des Terrorfürsten
- Islamisten sezieren Bin-Laden-Video
Korrektur-Hinweis
Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.
Osama Bin Laden ist tot und damit al-Qaida so gut wie am Ende – so der allgemeine Tenor nach der Liquidierung des Topterroristen. Nicht beendet ist jedoch der Krieg gegen den Terrorismus, den Bin Laden ausgelöst hat. Bald 10 Jahre nach den Anschlägen vom 11. September 2001 herrscht noch immer der Ausnahmezustand. Und der führt nach wie vor dazu, dass jeder und jede auf einer sogenannten Terrorliste landen kann und damit zum Geächteten wird – ohne Beweise, ohne Anklage, ohne rechtsstaatliches Verfahren.
Keine Rechte mehr
Zuletzt ist dies einem gewissen Badruddin Haqqani aus Miram Shah in Pakistan passiert. Angeblich ein Taliban und angeblich an Anschlägen im Südosten Afghanistans beteiligt. Seine Nationalität ist nicht bekannt, das Geburtsdatum wird mit «ungefähr 1975–1979» angegeben. Fest steht, dass er am 11. Mai auf Antrag des Sanktionskomitees des Weltsicherheitsrats für al-Qaida und die Taliban auf die UNO-Terrorliste gesetzt wurde. Und weil es der Sicherheitsrat war, der diesen Eintrag veranlasst hatte, ist er weltweit rechtskräftig.
Damit hat Badruddin Haqqani – ob er nun ein Terrorist ist oder nicht – alle seine Rechte und seine Freiheit verloren, sein Bankkonto und seine Kreditkarte müssen gesperrt werden, er darf kein Flugzeug mehr besteigen. Zudem macht sich jeder Erdenbürger strafbar, wenn er Haqqani eine bezahlte Arbeit anbietet oder Geld gibt. Badruddin Haqqanis Existenz ist ruiniert – unwiderruflich und ohne zeitliche Einschränkung.
Die UNO als Vehikel der USA
Neben der UNO führen unter anderem auch die EU, das US-Aussen- und das US-Finanzministerium, das FBI, das französische Finanzministerium, das britische Innenministerium und das australische Aussenministerium solche Terrorlisten. Mit dieser Langzeitfolge des Al-Qaida-Terrorismus hat sich der kürzlich verstorbene NZZ-Korrespondent Victor Kocher in seinem Buch «Terrorlisten: Die schwarzen Löcher des Völkerrechts» befasst. Wer zu Unrecht auf einer solchen Liste stehe, der habe «lange, lange Jahre das Nachsehen», schreibt Kocher in seinem akribisch recherchierten und gut lesbaren Buch.
Anti-Taliban-Massnahme
Badruddin Haqqani ist Nummer 488 auf der UNO-Liste, die neben Personen auch Vereinigungen umfasst. Auf amerikanischen Wunsch hin wurde sie 1999 nach den Anschlägen von al-Qaida in Ostafrika mittels der UNO-Resolution 1267 eingerichtet. Der konkrete Grund war, dass die Taliban, die in Afghanistan an der Macht waren, Bin Laden nicht an die USA oder einen anderen Staat ausliefern wollten, in dem er für die Attacken in Nairobi und Daressalam vor Gericht gestellt werden sollte. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 entwickelte sich die Anti-Taliban-Massnahme zu einem globalen Sanktionsregime gegen Einzelpersonen. «Die Amerikaner hatten es fertiggebracht, ihr Sanktionsmodell mit dem Vehikel der UNO auf die ganze Welt auszudehnen», schreibt Kocher.
Die Frage war nur, wen man auf diese Liste setzen sollte. Bei Bin Laden und seinem Stellvertreter, Ayman al-Zawahri, oder Taliban-Chef Mullah Omar waren sich alle einig. Aber dann? Wenn ein Staat jemanden auf die Liste bringen will, kann er das tun: Der Listing-Prozess stützt sich auf Geheimdienstmaterial einzelner Mitglieder des UNO-Sicherheitsrats, die diese geheimen Unterlagen den anderen Staaten im Rat aber nicht einmal vorlegen müssen. «Wenn also, grob gesprochen, ein US-Geheimagent zum Schluss kam, irgendein militanter Afghane oder Palästinenser gehöre auf die 1267er-Liste, konnte er das im 1267er-Komitee durchsetzen.»
Auch Badruddin Haqqani könnte es so ergangen sein. Allerdings ist es für ihn fast unmöglich zu reagieren und sich zu wehren, da es kein Tribunal gibt, das den Sicherheitsrat beaufsichtigt und vor dem er seine allfällige Unschuld beweisen könnte. Mit der Resolution 1267 habe sich der Sicherheitsrat die Kompetenz gegeben, endgültig zu entscheiden, wer ein Terrorist sei und wer nicht, schreibt Kocher. Demnach ist Badruddin Haqqani seit dem 11. Mai 2011 offiziell ein Terrorist.
Kafka im Terrorzeitalter
Kocher vergleicht die als Terrorverdächtige aufgelisteten Bürger mit Joseph K. in Franz Kafkas Roman «Der Prozess»: Aus Gründen, die weder ihm noch dem Leser je klargemacht werden, wird Joseph K. verhaftet und gerichtlich verfolgt wegen eines Verbrechens, das man ihm nie eröffnet. Dasselbe Schicksal erleiden heute Bürger auf der Liste. «So belangte man mit einer ganz legalen Präventivmassnahme all jene, derer man mithilfe des gewöhnlichen Strafrechts und der Gefängnisse nicht Herr werden konnte.» Bereits Kafka habe durchschaut, dass im Zentrum nicht die Gerechtigkeit stehe, sondern die Macht.
Entsprechend harsch kritisiert Kocher die Methode der Terrorlisten: «Sie wirken als Katalysator für eine Gesellschaftsentwicklung, die dem alten Stasi-System der Überwachung alle Ehre machen würde.» Die Menschheit werde «in eine Spitzelgesellschaft umdefiniert». Wer kurz nach den Anschlägen vom 11. September 2001 solche Sätze geschrieben hätte, wäre in gewissen Medien und politischen Kreisen als Ketzer diffamiert worden.
Angeblicher al-Qaida-Bankier
Heute ist es wieder erlaubt zu fragen, wie gefährlich der Terrorismus eigentlich ist. Kocher weist darauf hin, dass im Durchschnitt jährlich viel mehr Amerikaner an Blitzschlag, bei Unfällen mit Wildtieren oder an Erdnüsschenallergien sterben als bei Anschlägen. Der Terrorismus sei immer noch der «Krieg der Mittellosen», der zwar viel Lärm verursache, aber verhältnismässig wenig Opfer fordere. Kocher bleibt indes journalistisch fair und lässt auch die Befürworter der Terrorlisten zu Wort kommen. So warnt der EU-Anti-Terror-Koordinator Gilles de Kerchove davor, das Sanktionsregime zu sehr zu beschneiden: «Wenn das Ganze völlig verrechtlicht wird, dann wird es zu einem stumpfen Instrument.» Und Richard Barrett, der Chef des UNO-Teams, das die 1267er-Liste seit 2004 überprüft, erinnert daran, dass al-Qaida international operiere. Gegenmassnahmen auf nationaler oder gar regionaler Ebene gingen am Problem vorbei. Die Gefahr, auf einer Liste zu landen, wirke nicht nur abschreckend; tatsächlich seien 90 Millionen Dollar Terrorgeld eingefroren worden.
Darunter war auch das Vermögen des Italien-Ägypters Youssef Nada, der als angeblicher Bankier von al-Qaida zu einem Joseph K. des Terrorzeitalters wurde. Der damalige US-Präsident George W. Bush persönlich hatte angekündigt, er wolle dessen al-Takwa-Bank aushungern, weil sie Terroristen finanziere. Er liess Nada auf die 1267er-Liste setzen. Da der Bankier eine Tochterfirma in Lugano hatte, reagierte die Schweizer Justiz umgehend und beschlagnahmte ganze Lastwagen von Akten – in Bern befürchtete man Konsequenzen für den Schweizer Finanzplatz. Nada war fortan isoliert in seiner Villa in Campione am Luganersee. Doch weder das FBI noch die Schweizer Bundesanwaltschaft fanden Beweise dafür, dass er Terroristen unterstützt hatte.
Bahnbrecher Dick Marty
Trotzdem blieb Nada auf der Liste, und die Schweiz war gezwungen, die Reisesperre aufrecht und die Guthaben eingefroren zu halten – die UNO-Sanktionen hatten Vorrang gegenüber dem nationalen Recht. «Herr Nada war acht Jahre lang auf der Liste. Für ihn war das eine Art ziviler Tod, er war völlig geächtet», zitiert Kocher den FDP-Ständerat Dick Marty. Der ehemalige Tessiner Staatsanwalt begann, sich für Nada einzusetzen. 2009 brachte er eine Gesetzesmotion durch, wonach der Bundesrat Sanktionen der UNO nicht übernehmen darf, wenn die Vorwürfe nicht innerhalb von drei Jahren durch ein ordentliches Gericht geprüft worden sind. Dick Marty sei es gelungen, «im Antiterrorkrieg weltweit die erste Bresche ins Repressionsmonopol der Regierungen zu schlagen.»
Das blieb auch in New York nicht unbemerkt: Youssef Nada wurde im März 2010 von der UNO-Terrorliste gestrichen. Im Dezember zuvor hatte der Sicherheitsrat in der Resolution 1904 beschlossen, dass alle Einträge auf der 1267er-Liste überprüft und eine Ombudsperson eingesetzt werden sollte. Seit dem 16. Juli 2010 ist die kanadische Richterin Kimberly Prost im Amt. Allerdings ist niemand gezwungen, ihr Auskunft zu geben. Die Ombudsfrau kann auch nicht über einen Eintrag entscheiden. Ihre «einzige Waffe ist ihre nackte Überzeugungskraft». Wenn aber jemand sagt, ein Eintrag müsse aus nationalen Interessen bestehen bleiben, fragt niemand nach – das würde als undiplomatisch gelten.
Seit Bestehen der Liste sind lediglich 45 Einzelpersonen und 45 Organisationen wieder entfernt worden. Besonders hartnäckig halten sich die Toten, erst 8 wurden gemäss Kocher bisher gestrichen, mehr als 30 geistern noch auf der 1267er-Liste herum. Deren Streichung lehnen einzelne UNO-Mitglieder ab, weil die Guthaben der Toten in falsche Hände geraten könnten. Oder weil schlicht ein offizieller Totenschein fehlt. Im Fall Osama Bin Ladens liegt ein solcher allerdings vor. Gestrichen wurde der Eintrag QI.B.8.01. trotzdem nicht. Im Gegenteil: Er wurde aufdatiert mit dem Vermerk «Bestätigt, dass er in Pakistan gestorben ist im Mai 2011» – selbst ein toter Terrorist ist kein guter Terrorist. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 18.05.2011, 21:38 Uhr
Kommentar schreiben
Verbleibende Anzahl Zeichen:
13 Kommentare
Ausland
- 11:17Plant Berlusconi einen Anlauf mit neuer Partei?
- 06:36Mob wirft Steine auf Präsidentschaftskandidaten
- 23:08Grosser Andrang vor ägyptischen Wahllokalen
- 21:28«Dieses Ungleichgewicht zerstört die Europäische Union»
- 19:31Weil er die Spur zu Osama bin Laden legte: Arzt muss ins Gefängnis
- 18:03«Das Verhalten von Deutschland weckt Erinnerungen an Kriegszeiten»
Live @ Sunset
11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!
Online-Wettbewerb
Jetzt mitmachen!: Gewinnen Sie einen Abend als Statist bei den Tellspielen Interlaken!
Familie, Beruf und Studium
Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.

Bitte warten

