Ausland

  • Region
  • Schweiz
  • Ausland
  • Wirtschaft
  • Börse
  • Sport
  • Kultur
  • Panorama
  • Leben
  • Auto
  • Digital
  • Wissen
  • Forum

Russland hat die Gesetze nicht missbraucht

Aktualisiert am 20.09.2011 11 Kommentare

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Vorgehen Russlands gegen Yukos gebilligt. Die Rechtsvertreter des zerschlagenen Ölkonzerns von Michail Chodorkowski erzielten aber einen Teilerfolg.

Hat sich nicht vor Gericht gezeigt: Der einstige Mehrheitsaktionär von Yukos, Michail Chodorkowski. (Archivbild)

Hat sich nicht vor Gericht gezeigt: Der einstige Mehrheitsaktionär von Yukos, Michail Chodorkowski. (Archivbild)

Artikel zum Thema

Korrektur-Hinweis

Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.

Im Rechtsstreit um die Auflösung des russischen Erdölkonzerns Yukos des Oligarchen Michail Chodorkowski vor knapp vier Jahren hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Russland weitgehend Recht gegeben.

Moskau habe die gesetzlichen Vorgaben nicht für eine «versteckte Enteignung» oder «absichtliche Zerstörung» des Konzerns missbraucht, urteilten die Strassburger Richter heute. Die in London ansässigen Yukos-Rechtsvertreter erzielten aber einen Teilerfolg: Das Strassburger Gericht rügte Grundrechtsverletzungen bei den Steuerverfahren gegen Yukos.

Über die Forderung der früheren Yukos-Eigner nach einem Rekord-Schadensersatz von 98 Milliarden US-Dollar will das Gericht später entscheiden. Man wolle erst eine mögliche Einigung zwischen Yukos und der russischen Regierung abwarten, hiess es in dem Urteil. Abgewiesen wurden Beschwerden über eine Verletzung des Diskriminierungsverbots.

Gegen dieses Urteil ist eine Berufung möglich. Yukos wurde 2006 aufgelöst und der einstige Mehrheitsaktionär Michail Chodorkowski wegen angeblicher Steuerhinterziehung und Betrugs zu einer langjährigen Lagerhaft verurteilt.

Keine versteckte Verstaatlichung

Die Strassburger Richter rügten vor allem die von den russischen Behörden eingeleiteten Steuerverfahren gegen Yukos für die Jahre 2000 bis 2003, die Berechnung der Strafgelder und die darauf folgenden Vollstreckungsverfahren.

Auch habe die Konzernleitung nicht genügend Zeit gehabt, sich auf das Verfahren vorzubereiten. Mit diesem Vorgehen habe Russland die Grundrechte auf einen fairen Prozess und den Schutz des Eigentums verstossen.

Den zentralen Vorwurf der in London ansässigen Rechtsvertreter der Yukos Oil Company, Russland habe eine «versteckte Verstaatlichung» des Konzerns vorgenommen, wies der Gerichtshof jedoch zurück.

Gegen das von einer kleinen Kammer gefällte Urteil können beide Parteien innerhalb von drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann von der Grossen Kammer überprüfen lassen, ist dazu aber nicht verpflichtet.

Beide Parteien zufrieden

Der Gerichtshof habe die Vorwürfe der Yukos-Anwälte, wonach die Steuerverfahren «politisch motiviert» waren, voll und ganz zurückgewiesen, erklärte das russische Justizministerium. Auch habe er einen «repressiven Charakter» des Vorgehens gegen den früheren Konzern verneint.

Aber auch die Yukos-Rechtsvertreter äusserten sich zufrieden. Der Gerichtshof habe Verletzungen gegen das Recht auf einen fairen Prozess gerügt, betonte eine Sprecherin der Anwälte in London.

Er habe zudem festgestellt, dass die riesigen Steuernachforderungen dem Konzern den «Todesstoss» versetzt hätten. Der in Russland inhaftierte Yukos-Gründer, Michail Chodorkowski, trat in dem Verfahren nicht persönlich als Beschwerdeführer auf.

Opfer politischer Willkür

Der Ölkonzern war 2004 von einem russischen Gericht wegen Steuerbetruges zur Zahlung von 2,85 Milliarden Euro verurteilt worden. Im Laufe der Jahre kamen fast 20 Milliarden Euro zusammen, die Yukos an Steuern und Zinsen sowie Strafgeldern zahlen musste.

Das 1993 gegründete Unternehmen ging an den Forderungen der Steuerbehörden zugrunde und wurde 2006 für zahlungsunfähig erklärt. Im November 2007 wurde Yukos aus dem Handelsregister gestrichen.

Der EGMR hat bereits über die persönliche Beschwerde Chodorkowskis im März 2011 geurteilt. Zwar wurde Russland wegen Grundrechtsverstössen verurteilt. Doch den Anspruch des 48 Jahre alten Kremlkritikers, Opfer politischer Willkür gewesen zu sein, wiesen die Richter zurück. (wid/sda)

Erstellt: 20.09.2011, 16:16 Uhr

11

Kommentar schreiben

Verbleibende Anzahl Zeichen:

No connection to facebook possible. Please try again. There was a problem while transmitting your comment. Please try again.

11 Kommentare

hans kaiser

20.09.2011, 16:53 Uhr
Melden 11 Empfehlung

Wieviel muss man für ein genehmes Urteil des Gerichtshof für Menschenrechte bezahlen? Antworten


Norbert Kaufmann

20.09.2011, 18:16 Uhr
Melden 3 Empfehlung

Das stinkt zum Himmel. Wem wollte der Gerichtshof für Menschenrechte hier einen Gefallen tun ?
Das die Menschenrechte in Russland mit Füssen getreten werden, ist doch hinreichend bekannt.Chodorkowski musste über die Klinge springen, weil er Putin politisch zu gefährlich wurde. Das Urteil ist eine Farce.
Antworten




FÜR IHRE FREIZEIT

Für Ausgehtipps in der Region, nutzen Sie einfach unsere Agenda.

Familie, Beruf und Studium

Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.

Remund führend in Werbetechnik

Kein Wunsch zu aufwendig, kein Format zu gross - Remund Werbetechnik löst jede Aufgabe mit modernster Technik.

Live @ Sunset

11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!