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Nach 66 Jahren von der Vergangenheit eingeholt

Von Claudia Kühner. Aktualisiert am 12.05.2009

John Demjanjuk soll 1943 an der Ermordung von 29'000 Juden beteiligt gewesen sein. Nach jahrelangem Hin und Her ist der gebürtige Ukrainer in Deutschland gelandet, wo ihm der Prozess gemacht wird.

Von der Ukraine über Deutschland in die USA und zurück: Die Stationen des Iwan «John» Demjanjuk.


Zuletzt war er auf Videoaufnahmen zu sehen, mit seinen 89 Jahren vergleichsweise flott unterwegs und normal sprechend. Keine Spur von einem todkranken Patienten, der auf der Arztliege stöhnt oder halb tot im Rollstuhl in einen Wagen gehievt wird, der ihn zum Flugzeug mit Ziel München bringen soll.

Das Video mit dem recht gesund wirkenden John Demjanjuk wurde von der amerikanischen Regierung freigegeben. Sie will damit untermauern, dass einer Auslieferung des mutmasslichen NS-Verbrechers nichts im Wege steht, jedenfalls kein schlechter Gesundheitszustand, wie das seine Familie weismachen will.

Ukrainischer Henkershelfer

Dass John Demjanjuk erst jetzt vor ein deutsches Gericht kommt, in München, wo die Staatsanwaltschaft seit März auf seine Auslieferung wartet, hat mit einem beispiellosen und für Laien grotesk anmutenden juristischen Gezerre seit bald dreissig Jahren zu tun. Der amerikanische Staat wäre Demjanjuk schon lange gerne losgeworden, scheiterte aber mehrfach an juristischen Hürden.

Eigentlich ausser Zweifel steht, dass John Demjanjuk vom März bis Herbst 1943 als sogenannter Trawniki, als Gehilfe, im Vernichtungslager Sobibor wirkte und persönlich Mitschuld trägt an der Ermordung von 29 000 Juden. Dessen wird er in München nun angeklagt. Das Verfahren, das ihn erwartet, markiert das vorläufige Ende einer Biografie, wie sie nur das vorige Jahrhundert schreiben konnte.

In bitterer Armut

In einem ukrainischen Dorf 1920 geboren, wuchs Iwan Demjanjuk, wie er damals noch hiess, in bitterer Armut auf. Er war gerade von der sowjetischen Armee eingezogen worden, als die Wehrmacht 1941 die Sowjetunion überfiel. Auf der Krim geriet Demjanjuk 1942 in deutsche Kriegsgefangenschaft. Die Wehrmacht behandelte die gefangenen Rotarmisten als «slawische Untermenschen», wie Vieh, durchaus in der Absicht, so viele wie möglich von ihnen umkommen zu lassen. Von über fünf Millionen sowjetischer Kriegsgefangener starben über drei Millionen, so unbeschreiblich waren die Verhältnisse in den Gefangenenlagern.

Eine kleine Möglichkeit des Entrinnens bot sich, weil die SS «Hilfsdienstler» bei der Ermordung der Juden brauchte. In dem kleinen polnischen Ort Trawniki errichtete sie eine Art Ausbildungslager, und der Ort gab diesen Hilfskräften fortan auch den Namen. Die Trawniki, insgesamt etwa 5000, kamen aus Polen, aus dem Baltikum oder waren Volksdeutsche aus der Sowjetunion. Die SS setzte sie in Ghettos und Lagern ein, bei Häftlingstransporten und vor allem in den Vernichtungslagern auf polnischem Boden, als «Fussvolk der Endlösung», wie sie der amerikanische Historiker Peter Black bezeichnet.

Majdanek, Sobibor, Flossenbürg

Trawniki beteiligten sich auf allen Stufen an der Vernichtung der Opfer, trieben sie brutal in die Gaskammern oder erschossen, wer nicht mehr konnte oder Widerstand leistete. Demjanjuk, so sagt die Anklage, war einer von ihnen, erst in Majdanek, danach in Sobibor. In diesem Vernichtungslager wurde eine Viertelmillion Juden aus ganz Europa mit Motorenabgas ermordet.

Man weiss nicht wirklich, wieweit die Trawniki gezwungen wurden oder sich freiwillig stellten im Wissen, dass sie als Gefangene nicht lange überleben würden. Die SS konnte sich bei den meisten wohl auf den traditionellen Judenhass verlassen. Ausserdem waren die Sowjets bei vielen von ihnen verhasst, besonders bei den Ukrainern, nachdem in den 30er-Jahren Millionen von Landsleuten wegen Stalins Kollektivierungspolitik verhungert waren.

Als Mechaniker gearbeitet

Demjanjuk wurde im Herbst 43 von Sobibor ins bayrische KZ Flossenbürg versetzt und hat wohl vor Kriegsende auch noch in der Wlassow-Armee gedient, einer Einheit von Russen, die aufseiten der Deutschen gegen die Sowjetunion kämpften. Nach dem Krieg blieb Demjanjuk erst einmal in Deutschland und verdingte sich unter anderem als Mechaniker bei den amerikanischen Besatzungstruppen, meist in Bayern. 1948 geriet er kurz ins Visier sowjetischer Verfolgungsbehörden, aber die Spur verlief sich im Zug des Kalten Kriegs. Im Westen wurden Trawniki nie angeklagt, in der Sowjetunion aber kamen sie vor Gericht.

1952 gelang Demjanjuk die Ausreise in die USA. Unbehelligt baute er sich dort eine kleinbürgerliche Existenz auf als Arbeiter in den Ford-Werken von Cleveland, Ohio. 1958 erlangte er die amerikanische Staatsbürgerschaft. Und hatte bis in die 70er-Jahre Ruhe.

Arbeiter in einem Ford-Werk

Doch dann passierte etwas, womit wohl niemand gerechnet hatte - er sicher zuletzt: Ein amerikanischer Journalist, der über ukrainische Kriegsverbrecher recherchierte, die in Amerika lebten, brachte von einer Reise in die Sowjetunion Dokumente und Informationen mit, auch über Demjanjuk, den Trawniki aus Sobibor. So gelangten die US-Behörden in den Besitz einer Kopie seines Dienstausweises, und die Einwanderungsbehörden wurden wieder auf ihn aufmerksam. Sie merkten, dass er ihnen diese Vergangenheit verschwiegen hatte.

Die amerikanischen Behörden schickten Aufnahmen nach Israel, und hier meinten ihn sechs KZ-Überlebende zu erkennen: als «Iwan den Schrecklichen», einen anderen ukrainischen KZ-Wächter, wie sich später herausstellte, in einem anderen Vernichtungslager, Treblinka. Die Amerikaner lieferten Demjanjuk 1981 an Israel aus und aberkannten seine Staatsbürgerschaft. 1986 wurde in Jerusalem der Prozess gegen ihn eröffnet, und es spielten sich erschütternde Szenen im Gerichtssaal ab: Überlebende Zeugen glaubten Iwan den Schrecklichen vor sich. Demjanjuk bestritt, jener Iwan zu sein. Dennoch verurteilte ihn das Gericht 1988 zum Tod. Es war das zweite Todesurteil in Israel gegen einen NS-Verbrecher nach jenem 1961 gegen Adolf Eichmann.

Von anderen Schergen identifiziert

Die Anwälte legten Berufung ein, das Verfahren lief noch, als der Eiserne Vorhang fiel. Umgehend machte sich die Verteidigung auf, um in der Ex-Sowjetunion nach Entlastungsmaterial zu suchen. Und es gelang ihr: Es stellte sich heraus, dass «Iwan der Schreckliche» noch während des Krieges gestorben war. Daraufhin hob das Oberste Gericht in Israel das Todesurteil auf, in der Businessclass flog Demjanjuk 1993 in die USA zurück. 1998 bekam er auch seine Staatsbürgerschaft zurück - ein beispielloser Vorgang.

Vier Jahre später war er sie wieder los. Denn die Amerikaner hatten weiter ermittelt, jetzt bezüglich Sobibor. Demjanjuk selber bestritt stets, in Sobibor gewesen zu sein. Er behauptete, in Kriegsgefangenschaft überlebt zu haben. Angesichts der Zustände in den Lagern war das wenig glaubwürdig. Am Ende waren es die Zeugenaussagen anderer Trawniki und nicht von KZ-Opfern, die Demjanjuk überführten - jedenfalls nach Auffassung der Juristen. Die anderen «Hilfsdienstler» bezeugten, dass auch Demjanjuk in Sobibor gewesen war. Diese Zeugenaussagen und sein Dienstausweis sind heute zentrale Beweisstücke der Münchner Staatsanwaltschaft.

Juristische Hürden

Die Amerikaner wollten Demjanjuk deshalb bereits 2006 wieder ausweisen, aber schon damals scheiterten sie an juristischen Hürden, die die Familie aufbaute. Ausserdem zeigte keines der für seine Aufnahme infrage kommenden Länder Interesse an ihm. Die Ukraine antwortete nicht mal, Polen wollte nicht, und Israel konnte nicht (denselben Mann ein zweites Mal anklagen). Es blieb Deutschland, das allerdings früher schon einmal die Auslieferung anderer in Amerika lebender Ex-Trawniki abgelehnt hatte.

Erst 2008 nahm sich die «Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NS-Verbrechen» des Falles an. Diese Justizbehörde, im schwäbischen Ludwigsburg vor gut 50 Jahren gegründet, ist die den Gerichten vorgelagerte Ermittlungsinstanz für NS-Verbrechen. Letzten November übergab sie der Münchner Staatsanwaltschaft ein 140 Seiten starkes Dossier über Demjanjuk. Bayern ist zuständig, weil sich Demjanjuk dort zuletzt auf deutschem Boden aufgehalten hatte.

Schwere Defizite der deutschen Justiz

Mit der Auslieferung Demjanjuks wird unweigerlich die Frage wieder diskutiert, welchen Sinn es haben kann, einen demnächst Neunzigjährigen vor Gericht zu stellen. Der ehemalige Richter und leitende Redaktor der «Süddeutschen Zeitung», Heribert Prantl, schreibt, es sei zwischen Verhandlungsfähigkeit und Haftfähigkeit zu unterscheiden. Verhandlungsfähigkeit bedeutet, dass der Angeklagte der Verhandlung körperlich und geistig folgen kann. Prantl sieht ein solches Verfahren beziehungsweise einen Schuldspruch auch als einen «notwendigen Protest der Gesellschaft gegen die Barbarei». Wahrheit verjähre nicht und sei auch einem alten Menschen zuzumuten.

Demjanjuk ist längst nicht der einzige mutmassliche oder wirkliche NS-Verbrecher, dem so spät im Leben erst der Prozess gemacht wird. Das liegt an grundsätzlichen Defiziten der deutschen Justiz in der Aufarbeitung der NS-Verbrechen, die der deutsche Publizist Ralph Giordano als «zweite Schuld» bezeichnet. Der deutsche Justizapparat war noch viele Jahre verseucht von alten Nazis. Kein einziger der Blutrichter ist nach dem Krieg je belangt worden. Sie sprachen weiter Recht und bildeten den Juristennachwuchs aus. Die Zentralstelle in Ludwigsburg hat errechnet, dass etwa 200 000 Deutsche und Österreicher an den Verbrechen unmittelbar beteiligt waren. Doch nur 6498 Angeklagte wurden je rechtskräftig verurteilt, die überwältigende Zahl von ihnen zu begrenzten Freiheitsstrafen.

Bei John Demjanjuk wird sich das zusätzliche Problem stellen, dass deutsche Gerichte schon vor Jahrzehnten weit höher gestellte SS-Mörder aus Sobibor freigesprochen haben. Sollte er dennoch verurteilt werden, wird er seines hohen Alters wegen vermutlich in ein Zimmer in einer Institution verbannt, mit einem Polizisten vor der Tür. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 12.05.2009, 14:56 Uhr


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