Im Kampf gegen Steueroasen wird Steinbrück gebremst
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Nach Kritik aus der Union und der Wirtschaft hat der deutsche Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) laut Medienbericht sein Vorhaben aufgegeben, allein über Sanktionen gegen renitente Steueroasen zu bestimmen. Das geht nach Informationen der «Berliner Zeitung» (Mittwochausgabe) aus der überarbeiteten Rechtsverordnung zum neuen Gesetz gegen Steuerhinterziehung im Ausland hervor. Demnach werden nun auch das Auswärtige Amt und das Wirtschaftsministerium mitentscheiden, bei welchen Ländern das Gesetz greift.
Die Verordnung soll am morgigen Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden. Steinbrück hatte zunächst geplant, die Länder mit einem einfachen Verwaltungsschreiben selbst zu bestimmen. Die Kritiker monierten aber, die Aufnahme eines Landes in den Kreis der kooperationsunwilligen Staaten sei eine Entscheidung von grosser Tragweite, die in keinem Fall ohne Beteiligung des Aussen- und des Wirtschaftsministeriums getroffen werden darf. Nun heisst es laut dem Blatt in der Verordnung, bei der Entscheidung müsse Einvernehmen mit diesen beiden Ressorts erzielt werden.
100 Milliarden Euro Verlust für den Fiskus
Das neue Gesetz gegen Steuerhinterziehung erlegt den Bürgern erweiterte Informationspflichten auf, wenn sie Geschäfte in international geächteten Steueroasen machen oder dort Geld anlegen. Macht der Steuerzahler nicht mit, kann ihm das Finanzamt in Deutschland Vergünstigungen streichen, zum Beispiel den Abzug seiner Betriebsausgaben und Werbungskosten sowie die Steuerbefreiung für Dividenden oder Entlastungen von der Kapitalertragsteuer. Der deutsche Staat wird durch Steuerhinterziehung nach Angaben von Finanzminister Peer Steinbrück jährlich um schätzungsweise 100 Milliarden Euro betrogen. Weltweit betrage der Schaden sogar zwei bis zwölf Billionen Euro.
Durch die Rechtsverordnung, die 2010 in Kraft tritt, werden die Informationen konkretisiert, die die Betroffenen dem Finanzamt liefern müssen. Welche Länder von der Bundesregierung letztlich benannt werden, ist noch offen: Durch internationalen Druck erklären sich derzeit immer mehr Staaten bereit, im Kampf gegen die Steuerhinterziehung zu kooperieren.
Nach dem jüngsten Fortschrittsbericht der OECD vom 10. Juli über die Anwendung des international vereinbarten Steuerstandards ist die sogenannte «schwarze Liste» mit unkooperativen Staaten leer. Es ist nun fraglich, welche Staaten überhaupt als nicht kooperierend gelten sollen. (vin/ap)
Erstellt: 04.08.2009, 18:31 Uhr
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