«Diese Wunden heilt die Zeit nicht»
«Manchmal werden die Wunden mit den Jahren sogar noch grösser»: Kriminologe Christian Pfeiffer. (Bild: Keystone)
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«Tut mir leid, ist verjährt.» Eine solche Antwort muss für ein Missbrauchsopfer, das sich nach Jahren oder Jahrzehnten endlich zu einer Strafanzeige durchringt, geradezu zynisch sein. Doch jetzt werden in Deutschland Forderungen nach härterem Recht mit längeren Verjährungsfristen lauter. Wenigstens ihre Therapiekosten sollen Opfer auf den Täter abschieben können, meint etwa der deutsche Kriminologe Christian Pfeiffer. Er fordert längere Verjährungsfristen zumindest im Zivilrecht, für Opfer könnten die bares Geld wert sein.
«Der Gesetzgeber geht eigentlich davon aus, dass alte Geschichten irgendwann besser ruhen sollten», erläutert der Hannoveraner Wissenschaftler im DAPD-Interview. Zum einen, weil es mit der Zeit immer schwerer werde, eine Straftat angesichts verblassender Erinnerungen und wegsterbender Zeugen auch zu beweisen. «Und zum anderen gibt es diese Verjährungen, weil die Zeit ja angeblich alle Wunden heilt.» Doch gerade bei sexuellem Missbrauch treffe dies nicht zu: «Die Zeit heilt die Wunden oftmals nicht. Manchmal werden die Wunden mit den Jahren sogar noch grösser», berichtet der Kriminologe.
Juristische Aufarbeitung fast unmöglich
Derzeit kommen fast täglich Missbrauchsfälle oder sogar Missbrauchsserien aus Schulen oder kirchlichen Einrichtungen ans Licht. Oft liegen sie Jahrzehnte zurück, eine juristische Aufarbeitung ist daher ausgeschlossen: Nach geltendem Strafrecht verjährt sexueller Missbrauch eines Kindes - sofern keine Vergewaltigung vorlag - fünf Jahre ab dem 18. Geburtstag des Opfers, im Zivilrecht sind es sogar nur drei Jahre. Längere Fristen gibt es bei schwerem sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigungen: Hier endet die strafrechtliche Verjährung nach 10 bis 20 Jahren.
Besonders die kurze zivilrechtliche Frist sei lächerlich, meint die bayerische Justizministerin Beate Merk - eine schnelle Korrektur ist für sie unbedingt nötig. Ihr schwebt eine mindestens 30 Jahre währende Verjährungsfrist vor, auch eine Harmonisierung von Zivil- und Strafrecht müsse es geben.
«Opfer sollen Schadenersatz bekommen»
Denn Missbrauchte leiden oft ein Leben lang. Die Erfahrung zeige, dass sich viele erst spät - manchmal erst nach Jahrzehnten - zu einer Anzeige gegen den Vater, Stiefvater, Onkel, Pfarrer oder Lehrer durchringen könnten, berichtet Kriminologe Pfeiffer. Bis dahin sei das Erlebte häufig verdrängt worden.
Dies gelte besonders für Männer, «die in den 50er bis 70er Jahren missbraucht wurden, als Homosexualität noch stark tabuisiert war», wie Pfeiffers Institut in einer Studie herausgefunden hat. So habe sich bis Anfang der 90er Jahre kaum ein Mann zu einer Anzeige durchgerungen, der in seiner Jugend missbraucht worden war. Bei den Frauen habe es ein wenig besser ausgesehen.
Doch auch wenn Missbrauchserlebnisse über Jahrzehnte verdrängt wurden: «Irgendwann bricht die Erinnerung dann doch durch, vielleicht angeregt durch eine Mediendiskussion, wie wir sie jetzt gerade haben. Mit einem Mal beginnt das Opfer schlecht zu schlafen, hat Alpträume, kehrt in seine eigene Vergangenheit zurück», beschreibt Pfeiffer einen typischen Fall. Wenn sich die Taten dann «mit Macht in der Seele breit machen», helfe nur noch eine Therapie - auf deren Kosten die Opfer oft sitzen blieben.
«Vor diesem Hintergrund sage ich: Wir dürfen das Opfer nicht darunter leiden lassen, dass es zu einer Zeit missbraucht wurde, als es besonders schwer war, Anzeige zu erstatten. Wir müssen die gegenwärtige Verjährungsregelung aufheben und eine grosszügige Regelung finden, die es den Opfern auch später noch erlaubt, Schadenersatz von den Tätern zu bekommen.»
«Am Ende dann doch ein Freispruch»
Auch die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist nach den Worten ihres Sprechers Anders Merzlufft offen für Änderungen bei der zivilrechtlichen, aber skeptisch bei der strafrechtlichen Verjährung. Auch CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe sagte, die Partei stehe Vorschlägen offen gegenüber, «die auf eine Verlängerung der Verjährungsfristen hinauslaufen». Opfer zurückliegender Verbrechen könnten von Gesetzesänderungen allerdings wohl nicht profitieren: Bei Missbrauchsfällen sei eine rückwirkende Änderung der Verjährung ohnehin nicht möglich, betonte Merzlufft.
Doch es gibt auch skeptische Stimmen: Die Beweisbarkeit von Vorwürfen werde nicht grösser, wenn man die Verjährungsfristen verlängere, sagte der Kriminologe Rudolf Egg im Mitteldeutschen Rundfunk. Es drohten «sehr lange und sehr zähe Prozesse, an deren Ende dann doch ein Freispruch steht, weil es sich nach so langer Zeit nicht mehr beweisen lässt.» Zumindest strafrechtlich würden die Opfer von verschärften Verjährungsfristen wohl «nicht mehr sehr viel» haben. (vin/ddp)
Erstellt: 09.03.2010, 09:10 Uhr
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