Deutsches Gericht büsst Holocaust-Leugner Williamson
Per Strafbefehl verurteilt: Bischof Richard Williamson. (Bild: Keystone)
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Dialog im Vatikan
Gespräche mit Pius-Brüdern
Neun Monate nach der weltweiten Empörung über die Aufhebung der Exkommunikation für vier Bischöfe der erzkonservativen Pius-Bruderschaft haben am Montag in Rom Gespräche zwischen dem Vatikan und den erzkonservativen Piusbrüdern begonnen.
Die Konsultationen finden hinter verschlossenen Türen statt. Weder der Vatikan noch Vertreter der Priesterbruderschaft wollten sich am Montag dazu äussern. Ein Sprecher der Glaubenskongregation bestätigte lediglich den Beginn der Gespräche. Im Kern geht es bei den Konsultationen um «doktrinelle Fragen» wie Religionsfreiheit, Öffnung gegenüber den Juden sowie um die «volle Gemeinschaft mit dem Papst». Manche meinen, die Gespräche könnten Jahre andauern.
Das Amtsgericht Regensburg in Deutschland hat gegen den umstrittenen katholischen Bischof Richard Williamson einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung erlassen. Dies bestätigte am Montag ein Sprecher des Oberlandesgerichts Nürnberg. Zur Höhe des Strafbefehls machte der Sprecher mit Hinweis auf das noch laufende Verfahren keine Angaben. Williamsons Rechtsanwalt Matthias Lossmann sagte aber dem «Tagesspiegel» (Dienstagsausgabe), das Gericht habe 120 Tagessätze zu 100 Euro gegen den Briten verhängt. Williamson gehört zur erzkonservativen katholischen Piusbruderschaft, die das Zweite Vatikanische Konzil nicht anerkennt. Der Brite hatte in einem Priesterseminar der Bruderschaft bei Regensburg in einem Interview des schwedischen Fernsehens den Holocaust geleugnet.
In dem Interview sagte er, er denke, dass «200'000 bis 300'000 Juden in den Konzentrationslagern gestorben seien», aber «nicht ein einziger von ihnen in Gaskammern». Diese Aussagen sorgten auch deshalb weltweit für Empörung, weil Papst Benedikt XVI. kurz nach der Ausstrahlung des Interviews im Januar die Exkommunikation von Williamson und drei weiteren Pius-Bischöfen aufhob.
Dem Gerichtssprecher zufolge kann Williamson nun binnen zwei Wochen nach Zustellung Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Der Anwalt des Briten deutete an, dass Williamson dies tun werde. «Da sind einige Dinge, die man so nicht stehen lassen kann», sagte Lossmann dem «Tagesspiegel». (vin/sda)
Erstellt: 26.10.2009, 17:31 Uhr
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