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Der erste Piratenprozess seit 400 Jahren

Aktualisiert am 04.06.2010

Die Niederlande liefert zehn mutmassliche Piraten aus Somalia nach Deutschland aus.

Vorwurf des erpresserischen Menschenraubs: Eine Gerichtszeichnung der Angeklagten.

Vorwurf des erpresserischen Menschenraubs: Eine Gerichtszeichnung der Angeklagten.
Bild: Keystone

Die mutmasslichen Piraten aus Somalia seien innerhalb von zehn Tagen an die Hamburger Staatsanwaltschaft zu überstellen, entschied am Freitag ein Gericht in Amsterdam.Damit kommt es in absehbarer Zeit in Hamburg zum ersten Seeräuber- Prozess nach rund 400 Jahren - sowie rund 600 Jahren nach dem Todesurteil gegen den legendären Piraten Klaus Störtebeker. Den Somaliern wird versuchter erpresserischer Menschenraub und Angriff auf den Seeverkehr vorgeworfen. Ihnen drohen Höchststrafen von bis zu 15 Jahren.

Die Vorsitzende Richterin der Auslieferungskammer in Amsterdam, Ans Davids, wies Beschwerden der Somalier gegen die beabsichtigte Überstellung an die Hamburger Staatsanwaltschaft als in allen Punkten unbegründet zurück. Die deutsche Justiz habe hinreichend demonstriert, dass sie tatsächlich für die Strafverfolgung der mutmasslichen Seeräuber zuständig ist und die Verdächtigen in Deutschland ein faires rechtsstaatliches Verfahren erwartet.

Minderjährige Verdächtige

Ein Berufungsverfahren gegen den Auslieferungsbeschluss sei nach niederländischem Recht nicht möglich, erklärte die Richterin. Das Urteil gelte auch für einen minderjährigen Verdächtigen. Er hatte sein Alter mit 13 Jahren angegeben.

Gutachter erklärten, er sei mindestens 15, wahrscheinlich eher 16 Jahre. Deutschland verfüge ähnlich wie die Niederlande über rechtsstaatliche Gesetze zum Umgang mit minderjährigen Verdächtigen. Daher gebe es keinen Grund, den jungen Mann nicht auszuliefern.

Von Marinekommando überwältigt

Den Somaliern wird vorgeworfen, Anfang April 500 Seemeilen vor der Küste Somalias das Hamburger Containerfrachtschiff «Taipan» gekapert zu haben. Sie waren am Ostermontag von einem niederländischen Marinekommando überwältigt und festgenommen worden.

Aufgrund von Haftbefehlen der Staatsanwaltschaft Hamburg wurden sie nach Holland geflogen, um von dort in die Bundesrepublik gebracht zu werden. Dagegen hatten die Somalier auf Anraten niederländischer Pflichtverteidiger Widerspruch eingelegt. (jak/sda)

Erstellt: 04.06.2010, 14:26 Uhr

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