Ded Gecaj im Kosovo verhaftet
Von Enver Robelli, Zagreb. Aktualisiert am 18.05.2010
Gecaj sei in seinem Haus in Janosh, einem Dorf im Westen des Landes, verhaftet worden, teilte ein Sprecher der Polizei in der Hauptstadt Pristina mit. Die Polizeiaktion erfolgte wenige Tage nachdem die Staatsanwaltschaft in der Stadt Peja ein Haftbefehl gegen Gecaj erlassen hatte. Nun sei es eine Aufgabe der Justiz über die Auslieferung Gecajs an die Schweiz zu entscheiden, hiess es in Pristina. Gecaj befand sich seit dem vergangenen Sommer auf der Flucht.
Die kosovarischen Behörden vermuten, dass er sich die meiste Zeit in Albanien aufgehalten hat. Dort hat er einem Fernsehsender auch ein Interview gegeben. Darin weist er die die Vorwürfe der Schweizer Behörden zurück, wonach er seine Tochter Besarta sexuell missbraucht habe. Das oberste Gericht Kosovos hatte vor einem Jahr entschieden, dass eine Auslieferung Gecajs möglich sei. Danach tauchte er unter.
In Serbien Strafe abgesessen
Gecaj hatte am 11. Januar 1999 in St. Gallen den Lehrer Paul Spirig erschossen. Die Ermittlungen nach dem Mord ergaben, dass Gecaj seine Tochter sexuell missbraucht hatte. Der Lehrermörder flüchtete nach der Tat in seine Heimat Kosovo. Dort wurde er von der serbischen Polizei verhaftet. Nach dem durch die Nato erzwungenen Auszug der serbischen Truppen aus Kosovo wurden alle Gefangenen nach Serbien verlegt. Die serbische Justiz verurteilte Gecaj zu vier Jahren Gefängnis wegen Totschlags. Die Strafe musste er jedoch nur zum Teil absitzen. Nach seiner Freilassung kehrt er nach Kosovo zurück. Trotz dieses Urteils in Serbien stellten die St. Galler Behörden das Strafverfahren gegen Gecaj nie ein.
Laut St. Galler Staatsanwaltschaft wusste der Lehrer von der körperlichen Misshandlung und dürfte auch den Verdacht gehabt haben, dass das Mädchen von seinem Vater sexuell missbraucht wurde. Gecajs Ehefrau wurde Ende 1999 von einem Gericht in St. Gallen zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt und anschliessend in den Kosovo ausgeschafft. Sie war nach Ansicht des Gerichts mitschuldig an der Misshandlung ihrer Tochter durch den Vater. Die Anklage gegen die Mutter stützte sich hauptsächlich auf Aussagen der Tochter. (Bernerzeitung.ch/Newsnet)
Erstellt: 18.05.2010, 12:38 Uhr
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