Ausland

USA zeigen Schweizer Banker an

Das amerikanische Justizministerium klagt einen Schweizer Banker und einen Anwalt an: Sie sollen Beihilfe zum Steuerbetrug geleistet haben.

Die beiden hätten reichen Kunden geholfen, ihr Vermögen vor dem Fiskus zu verstecken, indem sie unlautere Briefkastenfirmen gegründet und mit Stueroasen geschäftet hätten, schreibt das US- Justizministerium in einer Medienmitteilung vom Donnerstag, die der Nachrichtenagentur SDA vorliegt.

Die Angeklagten seien wiederholt in die USA gereist, um mit ihren Kunden zu geschäften. Den Zollbehörden hätten sie fälschlicherweise angegeben, aus persönlichen Gründen in die USA zu reisen.

Den Kunden zum Betrug geraten

Sie hätten verschiedenen Kunden zudem davon abgeraten, sich den Steuerbehörden IRS zu stellen. Sie hätten den Amerikanern empfohlen, die Gelder von der Grossbank UBS abzuziehen und bei der Neuen Zürcher Bank (NZB) anzulegen. Der NZB-Manager habe den Kunden weiter erklärt, dass die Bank keine Präsenz in den USA habe und deshalb von den US-Behörden nicht unter Druck gesetzt werden könnten.

«Das Justizministerium sammelt fortwährend Informationen von Kunden, die sich dem IRS freiwillig stellen und wird Strafverfolgungen einleiten gegen solche ausländische Banker und Rechtsberater, die steuerpflichtigen Amerikanern beim Betrug helfen», schreibt der Staatswalt John DiCiccio, der am Mittwoch den Vergleich im Steuerstreit zwischen der UBS und der USA unterschrieb.

Staatsanwalt mahnt die Banken

DiCiccio rät ausländischen Banken in der Mitteilung, ihre illegalen Praktiken den Behörden gegenüber offen zu legen, bevor der IRS von reuigen Steuersündern davon erfahre.

IRS-Chef Doug Shulman sagte, die Behörden seien erst in der Anfangsphase ihrer Arbeit im Kampf gegen Steuerflucht, es mehrten sich aber die Informationen über fehlbare Institute und Individuen. «Sie können sicher sein, dass wir jedes uns zur Verfügung stehende Instrument zur Durchsetzung des Rechtes benutzen werden», drohte Shulman. Steuersündige Amerikaner können sich noch bis am 23. September selbst anzeigen, um eine Strafverfolgung zu vermeiden. (sda)

Erstellt: 20.08.2009, 21:00 Uhr

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