Puritanischer Amerikaner gegen unbeherrschten Franzosen
Von Matthias Chapman. Aktualisiert am 17.05.2011 70 Kommentare
«Das ist ein Pranger, absolut»: Mark Pieth. (Bild: Keystone )
Die ganze Welt schaut zu: Strauss-Kahn unrasiert und mit gesenktem Kopf vor der Richterin. (Video: Reuters)
Bildstrecke
Bildstrecke
Artikel zum Thema
- Strauss-Kahns Problem mit den Frauen
- Die reiche Frau Strauss-Kahn
- Wer wird Nachfolger von Strauss-Kahn?
- Von der Hotelsuite auf die Sträflingsinsel
- Das Handy wurde Strauss-Kahn zum Verhängnis
- Das Gefängnis ist berüchtigt für Prügeleien
- Der Fluch der Sozialisten
- Ein Fall für den New Yorker Promi-Anwalt Brafman
Stichworte
Korrektur-Hinweis
Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.
Unrasiert, in Freizeitjacke gekleidet, getrübte Miene, gesenkter Kopf: Da steht der Noch-IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn, gut 24 Stunden nachdem er von Polizeibeamten aus dem Flugzeug gezerrt wurde, vor der Haftrichterin in New York. Vor laufender Kamera liest der Staatsanwalt die Vorwürfe vor: Krimineller sexueller Akt, versuchte Vergewaltigung und sexuelle Nötigung heisst es darin unter anderem. Strauss-Kahn zeigt keine Regung. Eine Million Dollar bietet sein Anwalt für eine Haftbefreiung. «No», heisst es von Seiten der Justiz. Begründung: Fluchtgefahr. Der Beschuldigte wird in die Haftanstalt Rikers Island verfrachtet. Auf einer Insel mit 14'000 anderen Sträflingen.
Was für ein Absturz für den mächtigen und zurzeit vielleicht wichtigsten Banker der Welt. Er, der Strahlemann, der Mitretter des Euro und der künftige potenzielle Staatspräsident Frankreichs. Weil er eine Hotelangestellte zum Oralsex zwingen wollte, ist nun Schluss mit all dem. Zwar ist noch nichts bewiesen, noch immer gilt er erst als Verdächtiger. Die Behandlung des Franzosen hinterlässt aber vermutlich bei so manchem Beobachter den Eindruck, «da läuft eine Art Vorverurteilung ab».
Das ist auf die Spitze getrieben
Das spezielle Vorgehen der amerikanischen Behörden im Fall Strauss-Kahn ist auch Mark Pieth, Strafrechtsprofessor an der Uni Basel, aufgefallen: «Diese Öffentlichkeit in einer so frühen Phase des Verfahrens ist erstaunlich. Das ist auf die Spitze getrieben.» So etwas würde es hierzulande nicht geben. «Das wäre unzulässig und nicht nur eine Missachtung der Unschuldsvermutung», erklärt Pieth, der in verschiedenen internationalen Gremien, darunter der OECD und der UNO, Mitglied ist.
Pieth, ein Kenner Amerikas – nicht nur als Jurist – ortet auf den ersten Blick zwei Gründe, warum die New Yorker Behörden den Fall Strauss-Kahn dermassen publik behandeln. «Das Ganze ist in einem politischen Kontext zu sehen.»
Der unbeherrschte Franzose
Einerseits wolle man der Bevölkerung und der Welt zeigen, dass man im Big Apple auch vor den Mächtigen nicht zurückschreckt. Und dass man die Rechte von Angestellten und insbesondere von Schwarzen schützt. Für Pieth ist das ein lokalpolitisches Signal. Der Professor macht in diesem Zusammenhang einen Verweis auf die Verhaftung von Hannibal Ghadhafi in Genf, «auch wenn die Analogie etwas gewagt scheint». Andererseits ortet er im Vorgehen der New Yorker Behörden auch eine gesuchte Bestätigung der amerikanischen Sicht des «Franzosen». «Hier sieht der puritanische Amerikaner seine Vorurteile gegenüber dem Franzosen bestätigt. Nämlich, dass sich die Franzosen nicht beherrschen könnten, besonders im Sexualverhalten.» Und das Signal ans Volk: «So einen lassen wir nicht laufen.»
Das ganze Verfahren hat bis jetzt den Charakter des Öffentlich-zur-Schau-Stellens. Pieth: «Das ist ein Pranger, absolut.» Hier stehen sich zwei Kulturen und zwei Prinzipien gegenüber. «Es steht der Schutz der Persönlichkeit dem Prinzip der Öffentlichkeit gegenüber», erklärt Pieth. Und hier würden die Amerikaner eindeutig das Zweite höher gewichten.
Napoleons Änderung
Der Experte begründet das historisch. Mit der Französischen Revolution und der Virginia Bill of Rights hätten sich die Menschen gegen die beherrschenden Obrigkeiten – die Amerikaner gegen die Engländer und das französische Volk gegen den König – gewehrt und im gleichen Zug das Prinzip der Öffentlichkeit gefordert. In die Verfahren des Staates sollte jeder Einsicht haben.
Es war eine totale Abkehr von der sogenannten Kabinettsjustiz. Einer Justiz, die komplett im verdeckten ablief. Napoleon hätte nur Jahre nach der Revolution einen Rückschritt dieser Entwicklung bewirkt. Nämlich, indem er sogenannte Vorverfahren oder Haftrichterverfahren einführte und diese der Öffentlichkeit wieder entzog. Dieses kontinentaleuropäische Prinzip, das bis heute gilt, stellt einen Unterschied zum angelsächsischen Vorgehen dar. Dominique Strauss-Kahn bekommt es gerade zu spüren. (Bernerzeitung.ch/Newsnet)
Erstellt: 17.05.2011, 15:49 Uhr
Kommentar schreiben
Verbleibende Anzahl Zeichen:
70 Kommentare
Ich als Amerikaner, in einer Schweizer Bank arbeitend, moechte nur eines erwaehnen. Die Schweiz und die USA sind im Rechtssystem so verschieden. Hier erhaelt ein Vergwaltiger eine bedingte Strafe. Die Tagi- Leser sagen Kuscheljustiz. In den USA geht ein Vergwaltiger ca.30 Jahre hinter Gitter. In den USA wird das Opfer beschuetzt, in der Schweiz wird ein Opfer, sexueller Gewalt, laecherlich gemacht Antworten
Viele Leser reiben sich die Augen, wenn sie sehen, dass ein ganz Mächtiger in Amerika nicht mit Samthandschuhen angefasst wird. Bei uns geht alles in Richtung Persönlichkeitsschutz, aber vor allem für Täter. So ist es schon oft geschehen, dass im Fernsehen die Opfer von Überfällen offen gezeigt, die Übeltäter jedoch ungekenntlich gemacht worden sind. Die verkehrte Welt ist eher bei uns zu finden. Antworten
Ausland
Live @ Sunset
11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!
Familie, Beruf und Studium
Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.


Bitte warten


