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Anwälte schnüffeln im Leben des Zimmermädchens

Von Vincenzo Capodici. Aktualisiert am 17.05.2011 27 Kommentare

Gegen die harten New Yorker Ankläger ist eine Verteidigung gefragt, die mit eigenen Detektiven und DNA-Experten arbeitet. Ein Strafverteidiger sagt, welche Möglichkeiten die Anwälte des IWF-Chefs haben.

1/32 Kann wieder lachen: Strauss-Kahn als freier Mann auf den Strassen New Yorks. (25. August 2011)
Bild: Reuters

   

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Strauss-Kahn auf Sträflingsinsel

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Versuchte Vergewaltigung, Freiheitsberaubung sowie «sexueller krimineller Akt»: Die Vorwürfe der New Yorker Ermittler gegen IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn (DSK) sind happig. Im Hinblick auf den nächsten Gerichtstermin am Freitag müssen die Anwälte von DSK, Benjamin Brafman und William Taylor, möglichst rasch eine Verteidigungsstrategie erarbeiten. Dazu gehört, «dass die Anwälte einen Privatdetektiv engagieren», wie der New Yorker Strafverteidiger Evan Barr der Zeitung «Le Figaro» sagte.

Der Detektiv hätte die Aufgabe, über das Zimmermädchen, das Strauss-Kahn anzeigte, so viele Informationen wie möglich zusammenzutragen. «Wer ist sie? Was könnten ihre Motive sein? Was ist ihre Persönlichkeit? Was ist ihre Vergangenheit?» Laut Barr, der die Anwälte des IWF-Chefs persönlich kennt, wird es bei der Verteidigung des französischen Spitzenpolitikers nicht zuletzt darum gehen, die Glaubwürdigkeit der 32-jährigen Hotelangestellten zu zerstören. Brafman und Taylor seien für solche Fälle die besten Anwälte, sagt Barr.

Die Verteidigung könnte sich auch auf den Standpunkt stellen, dass das Verhalten des Angeklagten von der Frau falsch interpretiert worden sei. «Er hat eine Charme-Nummer abgezogen, und sie hat ihn falsch verstanden», könnte es im Plädoyer heissen.

«Er war an Sex interessiert, sie auch»

Zur Aufgabe der Verteidigung gehören auch eigene Ermittlungen – als Kontrapunkt zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Dabei werden Experten angestellt, die die von der Polizei sichergestellten DNA-Proben untersuchen, die Aufnahmen der Hotelkameras analysieren und Interviews mit Zeugen im Hotel und im Flughafen, wo Strauss-Kahn festgenommen wurde, führen.

Der New Yorker Strafrechtsexperte sieht grundsätzlich zwei Verteidigungslinien. «Eine Möglichkeit wäre, alles zu bestreiten – und zu sagen, dass die Frau alles erfunden habe», sagt Barr, «aber diese Option ist nicht sehr wahrscheinlich.» Die zweite Verteidigungsstrategie wäre, einzuräumen, dass es zu sexuellen Handlungen gekommen sei, wobei dies in gegenseitigem Einvernehmen geschehen sei. «Er war an Sex interessiert, sie auch», müsste laut Anwalt Barr im Plädoyer betont werden. In diesem Fall müsse der Angeklagte vor Gericht genau erklären, was wann passiert sei. Seit der Festnahme bestreitet die Verteidigung energisch die Vorwürfe der Anklage. Die sechs Anklagepunkte der New Yorker Ermittler sehen eine Haftstrafe von 74 Jahren vor.

Milderes Strafmass aushandeln

Sollte Strauss-Kahn seine Meinung ändern und sich schuldig oder teilweise schuldig bekennen, könnten Anklage und Verteidigung ein milderes Strafmass aushandeln – dieser Vorgang ist im amerikanischen Recht als «Plea Bargaining» bekannt. Bei einer solchen Einigung könnte das Verfahren schneller abgewickelt werden. Eine weitere Möglichkeit für die Verteidigung ist der Versuch, Verhandlungen mit dem mutmasslichen Opfer zu suchen, um dieses zu einem Rückzug der Strafanzeige zu bewegen. Diese Option ist allerdings mit erheblichen Risiken verbunden, weil solche Verhandlungen von den Gerichtsbehörden als Druckversuche der Verteidigung auf die Klägerin wahrgenommen werden könnten.

Der Chef des Internationalen Währungsfonds steht im Verdacht, am Samstag ein 32-jähriges Zimmermädchen eines New Yorker Hotels angegriffen und zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben. Eine Haftrichterin in New York lehnte es am Montag ab, den französischen Spitzenbanker gegen eine Kaution von einer Million Dollar aus der Untersuchungshaft freizulassen, und begründete dies mit Fluchtgefahr. Strauss-Kahn ist auf der New Yorker Gefängnisinsel Rikers Island inhaftiert. (Bernerzeitung.ch/Newsnet)

Erstellt: 17.05.2011, 11:57 Uhr

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27 Kommentare

Renée Oberson

17.05.2011, 12:38 Uhr
Melden 20 Empfehlung

inzwischen wurde publiziert, dass das zimmermädchen aus guinea kommt. ein französischer link wäre also gegeben und die verschwörungstheorie gewinnt an boden... Antworten


Herb Jost

17.05.2011, 13:57 Uhr
Melden 18 Empfehlung

Zimmermädchen aus Guinea (35)? mutmasslicher Aufenthalts-Status: Studentin? Warnung an alle begüterten Männer nach Transatlantikflug, sofern Gast-Staat gleichentags zahlungunfähig wurde "Aufenthalt kann deine Gesundheit gefährden -dh. bis 75 Jahre Haft)), besonders wenn du aus der Dusche steigst. Kreditkarten werden nicht angenommen. Antworten



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